Samstag, 20. April 2024
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Gesetzenentwurf gegen „Homo-Heilungen“ in Deutschland wird verschärft

Heute hat ihn das Kabinett verabschiedet, bis Mitte 2020 soll das Gesetz in Kraft treten

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In Deutschland hat das Kabinett heute Vormittag ein Verbot von „Konversionstherapien“ bei Minderjährigen beschlossen. Zuvor hatte der offen schwule Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU seinen Gesetzesentwurf noch einmal verschärft. Bei Verstößen gegen das Verbot des Bewerbens, Anbietens und Vermittelns sind Bußgelder bis zu 30.000 Euro geplant.

Das Gesetz sieht Haftstrafen bis zu einem Jahr vor

Für die selbsternannten „Therapeuten“ sind auch Haftstrafen von bis zu einem Jahr möglich. Durch diese „Behandlungen“ entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid, betont Spahn: „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.“ Denn: „Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid“, so der Minister.

Überhaupt sei schon der Begriff Therapie irreführend, weil Homosexualität keine Krankheit sei, so der Minister weiter. Ein Verbot dieser Behandlungen sei auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer geschlechtlichen Orientierung haderten: „Es ist okay, so wie du bist“, betont Spahn.

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Die Ausnahmeregeln für 16- bis 18-Jährige wurden gestrichen, auch Eltern sind in der Pflicht

Bevor der Gesetzesentwurf im Bundeskabinett gelandet ist, hat Spahn ihn noch einmal verschärft und die vielkritisierten Ausnahmen für Heranwachsende gestrichen. Während ursprünglich „Homo-Heilungen“ für 16- bis 18-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen legal bleiben sollten, ist jetzt ein generelles Verbot für alle Unter-18-Jährigen vorgesehen.

Außerdem drohen künftig auch Strafen, wenn jemand Erwachsene durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen „Behandlung“ verleitet oder nicht über die „Schädlichkeit der Behandlung“ aufklärt, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Bei „gröblicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“ können auch Eltern bestraft werden. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich Mitte 2020.

Bei seelsorgerischen und psychotherapeutischen Gesprächen gilt das Verbot nur, wenn die Gesprächspartner „zielgerichtet Einfluss zu nehmen versuchen auf die sexuelle Orientierung“, so das Ministerium. Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie etwa Pädophilie oder Exhibitionismus sind nicht von dem Verbot umfasst sind, betont das Ministerium.

Die SPD fordert ein Verbot der „Homo-Heilung“ auch für Erwachsene

Lob für die Nachbesserung kommt von der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas. Das Verbot für alle Minderjährigen sei eine klare Verbesserung zur vorigen Version. Das Verbot für Minderjährige ist für die Sozialdemokraten aber nur der erste Schritt: „Ich würde mir ein umfassendes Verbot der sogenannten Konversionstherapie auch für Erwachsene wünschen, das ist allerdings rechtlich schwer umsetzbar“, so Bas.

Auch FDP und Grüne begrüßen den verschärften Gesetzesentwurf. „Die deutliche Kritik von Opposition und Verbänden hat offenbar gewirkt“, erklärte Jens Brandenburg, der FDP-Fraktionssprecher für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten. Sein Gegenstück bei den Grünen, die Queerpolitikerin Ulle Schauws, forderte, dass „weitere, aufklärende Maßnahmen“ beschlossen werden müssten.

„Konversionstherapien“ zur angeblichen Heilung einer gleichgeschlechtlichen Orientierung werden von allen großen Psychologenvereinigungen als schädlich strikt abgelehnt. Propagiert werden sie vor allem von den Vertreterinnen und Vertretern radikal-christlicher evangelikaler Kirchen. Nach Schätzungen des Ministeriums werden in Deutschland jährlich etwa 2.000 der sogenannten Konversionstherapien angewendet.

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