Freitag, 26. April 2024
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Regierung will mehr Unterschiede zwischen Ehe und EP

Andere europäische Länder sollen als Vorbild gelten

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Die türkis-grüne Bundesregierung möchte die Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft wieder deutlicher machen. In den letzten Jahren sind diese immer stärker geschrumpft – was schließlich dazu geführt hat, dass der Verfassungsgerichtshof die Ehe für schwule und lesbische Paare sowie die Eingetragene Partnerschaft für Hetero-Paare geöffnet hat.

Eingetragene Partnerschaft soll wieder stärker zur „Ehe light“ für alle Paare werden

Nun sollen Ehe- und Familienrecht der heutigen Zeit angepasst werden, die beiden Institutionen sollen sich dadurch wieder stärker unterscheiden. Das betrifft dem Regierungsprogramm zufolge etwa die gemeinsame Wohnsituation, Pensionssplitting, Mitwirkungspflichten oder Unterhaltszahlungen. Weiterhin sollen sowohl Ehe als auch Eingetragene Partnerschaft allen Paaren zur Verfügung stehen.

Gegenüber der Wiener Zeitung begrüßt der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner die stärkere Unterscheidung von Ehe und Eingetragener Partnerschaft. „Es würde die Wahlfreiheit erhöhen, wenn man es den Paaren überlässt, ob sie lieber eine lockere oder festere Verbindung wollen“, erklärt er.

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In Frankreich ist ein solcher „Zivilpakt“ schon fast so beliebt wie die Ehe

In Frankreich gebe es einen solchen Zivilpakt (PACS) schon seit 1999, so Graupner, mittlerweile wird er fast gleich oft geschlossen wie eine Ehe. „Es wertet die engere Bindung einer Ehe auf“, erklärt er, und zieht eine historische Parallele: „Im alten römischen Recht gab es auch eine auflösliche und eine unauflösliche Ehe.“

Weiters plant die Bundesregierung, dass es am Standesamt künftig eine genaue rechtliche Information für die Paare geben soll. Eine Angleichung der Ehe an die Eingetragene Partnerschaft könnte es beim Mindestalter geben: Dieses soll auch bei der Ehe auf 18 Jahre angehoben werden. Derzeit können in Ausnahmefällen schon 16-Jährige heiraten.

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