Freitag, 19. April 2024
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Deutschland will Genitaloperationen an intersexuellen Kindern verbieten

Justizministerium legt ersten Gesetzesentwurf vor

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In Deutschland sollen geschlechtsverändernde Operationen an intersexuellen Kindern künftig verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf sandte Justizministerin Christine Lambrecht von der SPD letzte Woche an die Bundesländer und Intersexuellenverbände. In Österreich stellt sich die Regierung auf diesem Ohr bislang taub.

Eltern sollen künftig nicht mehr in geschlechtsverändernde Operationen einwilligen können

Denn obwohl sich die medizinischen Leitlinien für den Umgang mit Kindern, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann, geändert haben, werden unverändert viele intersexuelle Säuglinge ohne medizinische Notwendigkeit Genitaloperationen unterzogen.

Der Entwurf, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, sieht im Bürgerlichen Gesetzbuch ein ausdrückliches Verbot der Sterilisation von Kindern vor. Dort soll künftig in Paragraf 1631c unter anderem stehen, dass Eltern in einen solchen Eingriff nicht einwilligen können.

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Erst im Alter von 14 Jahren könnten betroffene inter- und transsexuelle Kinder selbst in eine geschlechtsverändernde Operation einwilligen. Ausnahmen gibt es für Eingriffe, die ein Familiengericht zur Abwendung einer Lebensgefahr oder erheblichen Gesundheitsgefahr genehmigt hat.

CDU, CSU und SPD haben die Gesetzesänderung in ihrem Koaltionsvertrag vereinbart

Den Gesetzesentwurf öffentlich gemacht hat die Ludwigsburger Organisation „Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.“. Sie hat den Entwurf auf ihrer Homepage online gestellt. Lambrecht setzt damit eine Vereinbarung aus dem 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD um.

In den letzten Monaten hatten die demokratischen Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag immer wieder kritisiert, dass die Koalition noch nicht mit der Umsetzung des Operations-Verbots für intersexuelle Kinder begonnen oder einen entsprechenden Zeitplan vorgelegt hatte.

Demokratische Oppositionsparteien begrüßen die Umsetzungspläne

Nun gab es für den Gesetzesentwurf entsprechendes Lob: „Wir begrüßen den Entwurf ausdrücklich, die Einzelheiten müssen nun im parlamentarischen Verfahren mit den Expertinnen und Experten geklärt und nachgebessert werden“, so Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik bei der Grünen Bundestagsfraktion.

Er forderte auch einen staatlichen Fonds, der intersexuelle Menschen entschädigen soll, die unter den Folgen solcher Eingriffe leiden. Einen solchen Fonds und auch mehr Beratungen fordert auch die Linken-Abgeordnete Doris Achwelim. Sonst unterstützt sie den Gesetzesentwurf, fordert aber eine Klärung, wie mit Verstößen umgegangen werden soll, und mehr Beratungen.

Auch Jens Brandenburg, LSTBI-Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, begrüßte das Gesetz, forderte aber dabei „mehr Selbstbestimmung für Transjugendliche [und] mehr Beratung für Eltern, Mediziner, Familienrichter“.

In Österreich ist ein Gesetz, das geschlechtsveränderte Operationen an intersexuellen Kindern verbietet, nicht Teil des Koaltionsabkommens zwischen ÖVP und Grünen, wie unter anderem HOSI Salzburg und Rechtskomitee Lambda kritisieren. Lediglich die Umsetzung einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, ein Drittes Geschlecht ohne große Beschränkungen einzuführen, ist dort vorgesehen.

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