Freitag, 29. März 2024
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Vier Schwule ein halbes Jahr lang terrorisiert: Prozess muss neu verhandelt werden

Angeklagter gibt zu: „Ich wollte, dass andere Stress haben“

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Vergangenen Mittwoch wurde am Amtsgericht in Bremen der Prozess gegen einen Schwulenhasser begonnen, dem die Staatsanwaltschaft insgesamt 68 Taten vorwirft. Seit heute steht fest: Der Prozess gegen den 31-Jährigen muss am Landgericht neu verhandelt werden. Das gab das Amtsgericht heute bekannt.

Seine Opfer fand der 31-Jährige über eine Dating-App

Im Jahr 2016 hat der Mann vier schwule Männer terrorisiert, die er nicht einmal persönlich gekannt hat und sie auch nie kennenlernen wollte. Auf sie gekommen ist er über eine Dating-App.

So soll er in den kommenden Monaten einen 17-Jährigen Schüler durch Foto-Aushänge rund um dessen Gymnasium und in der Bremer Innenstadt geoutet haben, die Facebook-Freunde der Opfer durch falsche Krebserkrankungen geschockt haben. Er meldete unter ihrem Namen Brände und sogar einen Mord und drohte, die Opfer und deren Familien zu töten, so die Staatsanwaltschaft.

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Außerdem werden dem 31-Jährigen Betrügereien im Internet vorgeworfen. Er soll Waren auf Namen und Rechnung seiner Opfer bestellt haben. Im Namen der Mutter eines der Betroffenen habe er dessen Todesanzeige bei einer Tageszeitung aufgegeben.

Die Verlesung der Anklage dauert eineinhalb Stunden

Eineinhalb Stunden dauert es, bis die Staatsanwältin die drei Anklageschriften verlesen hat. Im Juristendeutsch heißt das Stalking und Mobbing, das die vier Männer erfahren mussten, nüchtern „Nachstellung“. Insgesamt sechs Monate hat der 31-Jährige seinen Opfern nachgestellt, sie beschimpft, bedroht, verächtlich gemacht, böswillig verleumdet und immer wieder öffentlich kompromittiert, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Vor Gericht räumt der 31-Jährige fast alle Taten ein. Warum er sie begangen hat? „Ich wollte, dass andere Stress haben“, zitiert ihn der Weser-Kurier: „Wenn ich anderen Leid zugefügt habe, hat das mein eigenes Leid gemindert.“

Die Verhandlung wechselt vom Amts- aufs Landgericht

Im Lauf der Verhandlung haben sich Hinweise ergeben, dass das Verfahren ans Landgericht Bremen übergeben werden muss. Die Anwältin des Angeklagten begrüßt diese Entscheidung.

Mit dem Wechsel vom Amts- an das Landgericht soll auch geklärt werden, ob der 31-Jährige überhaupt schuldfähig ist oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muss. Dort wird der Mann bereits bis zum Beginn des Prozesses vorläufig untergebracht. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

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