Donnerstag, 25. April 2024
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Austria-Fanclub-Chef nach Date erschlagen: Elf Jahre Haft

"Völlig gefühlskalt": Danach muss der 18-Jährige in eine Anstalt

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Zu elf Jahren Haft und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Mittwoch ein 18-Jähriger am Landesgericht Wien verurteilt worden. Er hatte den beliebten Leiter eines Austria-Fanclubs nach dem Sex erschlagen.

Der damals 17-Jährige suchte aus Neugier in einer Dating-App nach Kontakten

Die Tat geschah im August 2019: Raphael N., damals 17 und schon mit Mädchen erfahren, war neugierig und suchte in einer schwulen Dating-App nach Kontakten. Dabei fand er den 57-Jährigen, der ihm auch sympathisch gewesen war.

Die beiden Männer trafen sich zum Reden, danach wollte der Bursch ein zweites Treffen, bei dem auch mehr passieren sollte. Sie trafen sich im Wochenendhaus seiner Eltern in Simmering und hatten einvernehmlichen Sex.

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Nach dem Sex ekelte sich der junge Mann vor sich selbst – und schlug zu

Nach dem Sex blieb der 57-Jährige liegen, während Raphael N. ins Freie ging. „Es hat mir nicht gefallen, und ich habe mich vor mir selbst geekelt“, so der Angeklagte vor Gericht. Schließlich packte ihn die Wut.

Der Bursch griff nach einem Betonschirmständer und schlug ihn dem Fanclubleiter auf den Kopf. Anschließend nahm er einen Hammer und erschlug den 57-Jährigen damit. Anschließend brachte er die Leiche auf die Terrasse und schrieb seinen Eltern, die gerade auf Urlaub waren, dass er etwas Schreckliches getan hatte.

Am nächsten Tag stellte sich Raphael N. gemeinsam mit seinem Psychotherapeuten der Polizei. Auf die Frage von Richter Andreas Hautz, ob er homosexuell sei, antwortete der Angeklagte: „Ich weiß nicht, ich glaube nicht.“

Für die psychiatrische Sachverständige ist der 18-Jährige „völlig gefühlskalt“

Warum der damals 17-Jährige den Mann erschlagen hatte, konnte er sich vor Gericht nicht erklären. Dementsprechend zeichnete auch die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter eine sehr pessimistische Gefährlichkeitsprognose: Der Angeklagte sei „völlig gefühlskalt“, er benötige eine intensive Therapie in einer geschlossenen Anstalt, bis er selbst verstehe, warum er sein Opfer getötet hatte.

Raphael N. sei zwar zurechnungsfähig, leide aber an einer schweren Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, narzisstischen und zwanghaften Elementen und sei emotional instabil, so die Sachverständige weiter. In seinem Schlusswort wandte sich der 18-Jährige an die Familie des Opfers, um sich bei ihnen zu entschuldigen: „Ich bereue es seither jeden Tag“, sagte er.

Wegen Mordes wurde Raphael N. zu elf Jahren Haft sowie zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Der Schuldspruch der Geschworenen erfolgte einstimmig. Bei einem Strafrahmen zwischen einem und 15 Jahren seien elf Jahre schuld- und tatangemessen, so der Richter. Der Bursche und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.

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