Donnerstag, 25. April 2024
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Sachsen Anhalt will Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung schützen

Neue Landesverfassung will vor rechtlicher und sozialer Diskriminierung schützen

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Das deutsche Bundesland Sachsen-Anhalt will den Diskriminierungsschutz in der Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ erweitern. Das berichtet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen-Anhalt. Auf Bundesebene scheitert dieser Plan vor allem an der konservativen CDU.

Schutz aufgrund von sexueller Identität soll in die Landesverfassung

So soll Absatz 3 des Artikels 7 der Landesverfassung, der die Gleichheit der Bürger definiert, im Rahmen der „Parlamentsreform 2020“ um dieses Merkmal erweitert werden. Künftig soll er lauten: „Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Mit der Erwähnung der sexuellen Identität wird ein Punkt des Koalitionsvertrages zwischen CDU, SPD und Grünen aus dem Jahr 2016 umgesetzt. Neben der Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ wird in dieser Formulierung auch die zur Zeit verwendete Bezeichnung „Rasse“ vermiedet.

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Alle demokratischen Parteien im Landtag sind für den neuen Verfassungsentwurf

Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich um eine gemeinsame Initiative von CDU, SPD, Linken und Grünen – also aller demokratisch gesinnten Parteien des Landtags. Der Entwurf wurde vom Landtag an den Ältestenrat überwiesen. In seiner Begründung heißt es, die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich zwar stark verbessert, doch es gebe immer noch rechtliche und soziale Diskriminierung. Der bisherige Schutz im Grundgesetz und der Landesverfassung reiche deshalb nicht aus. 

Sachsen-Anhalt wäre damit das sechste Bundesland, das den Schutz sexueller oder geschlechtlicher Minderheiten in seine Landesverfassung aufnimmt. Allerdings geht der Gesetzesentwurf nicht auf trans Personen ein: Nach der aktuellen Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass diese durch das Merkmal „Geschlecht“ schon vor Diskriminierung geschützt seien. 

Lob für den Vorstoß kommt vom LSVD Sachsen-Anhalt. „Gerade demokratiefeindlichen Kräften, die Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen ins gesellschaftliche Abseits drängen wollen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis im Landesverfassungstext entgegengesetzt werden“, erklärte Matthias Fangohr aus dem Landesvorstand des LSVD Sachsen-Anhalt.

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