Dienstag, 16. April 2024
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Wasserschlauch mit Penis verwechselt: Prozess um Begegnung im Dampfbad

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In Wien musste sich am Dienstag ein 42-Jähriger vor dem Straflandesgericht verantworten: Er soll eigenen Angaben zufolge im Saunabereich eines Fitness-Studios den Wasserschlauch mit dem Penis eines 19-Jährigen verwechselt haben. Nun sitzt er wegen sexueller Belästigung auf der Anklagebank – und auch das mutmaßliche Opfer war angeklagt.

„Aus Versehen“ griff der 42-Jährige daneben – und dem 19-Jährigen aufs beste Stück

Vor Gericht erklärte der 42-Jährige den Vorfall sehr wortreich – was beim mutmaßlichen Täter Kopfschütteln auslöste und bei der Richterin eine deutliche Aufforderung, zur Sache zu kommen. Und diese stellte sich, wie die Tageszeitung Heute berichtet, folgendermaßen dar: Die beiden Männer waren im Dampfbad, als der Ältere der beiden „zum Wasserschlauch greifen wollte“.

Allerdings, erklärte der kurzsichtige Angeklagte, habe er ohne seine Brille im dunstigen Dampfbad „nicht gut gesehen“ – und räumte ein, „aus Versehen“ statt des Wasserschlauches „womöglich den Penis des anderen“ berührt haben zu können.

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Warum sei er nicht aufgestanden und um den Sitznachbarn herumgegangen, wollte die Richterin von dem 42-Jährigen wissen. „Dann hätte ich ja nackt vor dem jungen Mann gestanden, das wollte ich nicht“, erklärte er – was ihm die Richterin nicht ganz abnahm: „Und da erschien es Ihnen als bessere Wahl, vollkommen schweißgebadet über den Fremden zu greifen?“, fragte sie den Angeklagten.

Der Anwalt stellte den Vorfall „mit vollstem Körpereinsatz“ dar

Zur Unterstützung seines Mandanten stellte der Anwalt des 41-Jährigen engagiert und „mit vollstem Körpereinsatz“, wie Heute schreibt, den genauen Tathergang dar. Auch dabei schüttelte der 19-Jährige Zweitangeklagte nur den Kopf.

Dieser war angeklagt, weil er nach der unsittlichen Berührung einen Streit mit dem 42-Jährigen angefangen haben soll. Schließlich vermutete er Absicht hinter dem Griff auf seinen Schlauch. Dabei soll er ihm unter anderem einen „Kieferbruch“ angedroht haben. Letztendlich erstatteten beide Männer Anzeige.

Nun trafen sie sich – angezogen – wieder: Auf der Anklagebank des Wiener Landesgerichts. Der mutmaßliche Grapscher wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt, der Angegriffene bekam einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für beide Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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