Donnerstag, 25. April 2024
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Lob und Tadel für Österreichs LGBTI-Politik

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Gemischt fällt die Jahresbilanz der europaweiten LGBTI-Dachorganisation ILGA-Europe aus, wenn es um Österreich geht: So kritisiert die Organisation, dass unter anderem der Diskriminierungsschutz für sexuelle Minderheiten unzureichend ist und Operationen an intersexuellen Kindern noch nicht verboten sind.

Größtes Manko: Das Fehlen des „Levelling Up“ – das von der ÖVP blockiert wird

So zitiert die ILGA-Europe das Komitee der UNO-Frauenrechtsdeklaration (CEDAW), das Österreich empfohlen hatte, „Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im privaten und öffentlichen Sektor zu gewährleisten“. Ein entsprechender Vorschlag, das „Levelling Up“ des Gleichbehandlungsgesetzes, kursiert seit Jahren in der österreichischen Innenpolitik.

Doch die ÖVP weigert sich ebenso lange, diesen Schutz vor Diskriminierung für sexuelle Minderheiten auf allen Ebenen umzusetzen. Zuletzt hat erst Ende Jänner Frauenministerin Susanne Raab von der ÖVP betont, dass dieses „Levelling Up“, das eigentlich auch von den Grünen vehement gefordert wird, nicht kommen wird, da es nicht im aktuellen Koalitionsabkommen stehe.

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Kritik daran kommt von den Sozialdemokraten: „Die Schweiz hat am Sonntag mit mehr als 60 Prozent Zustimmung vorgemacht, wie es geht. Wir brauchen endlich den vollen Diskriminierungsschutz – durch das ‚Levelling Up‘ des Gleichbehandlungsgesetzes“, fordert SPÖ-Gleichbehandlungssprecherin Gabriele Heinisch-Hosek.

Auch bei intersexuellen Menschen ist die Regierung säumig

Ein weiterer Kritikpunkt der LGBTI-Aktivisten: In den aktuellen Empfehlungen zur Versorgung von intersexuellen Menschen, die das Gesundheitsministerium im August veröffentlicht hat, gibt es noch immer kein ausdrückliches Verbot von medizinisch nicht notwendigen geschlechtsanpassenden Operationen an intersexuellen Babys und Kleinkindern.

Nur wenige Wochen zuvor, im Juli, hat das CEDAW-Komitee Österreich aber genau das empfohlen: Die Republik solle sicherstellen, dass intersexuelle Kinder und ihre Eltern umfassend über alle Möglichkeiten informiert würden, die Kinder in den Entscheidungsprozess miteinbezogen würden und es keine Behandlungen oder Operationen ohne die vorherige willentliche Zustimmung des Betroffenen gebe.

Dabei könnten solche Operationen, auch wenn sie immer noch durchgeführt werden, bereits jetzt in Österreich illegal sein: Im Jahr 2017 hat die damalige Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen Bundesrätin Ewa Ernst-Dziedzic (3020/AB-BR/2017) betont: „Ohne medizinische Notwendigkeit würden geschlechtsanpassende Operationen an Unter-16jährigen als rein ästhetische Operationen gelten und stünden damit nicht im Einklang mit dem Gesetz“.

Drittes Geschlecht: Umsetzung des Gerichtsurteils als Fortschritt im Koalitionsabkommen

Überhaupt scheint die österreichische Gesetzgebung mit intersexuellen und Trans-Menschen kein glückliches Händchen zu haben: Die europäischen LGBTI-Aktivisten kritisieren auch, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Dritten Geschlecht nur unzureichend umgesetzt wurde. Die aktuelle türkis-grüne Koalition hat sich vorgenommen, diesen Makel zu beheben.

Positiv herausgehoben hat die ILGA-Europe unter anderem, dass Österreich letztes Jahr das lebenslange Verbot für schwule und bisexuelle Blutspender aufgehoben hat – auch, wenn den Neos die aktuelle Regelung nicht weit genug geht. Auch die Öffnung der Ehe und die Aufhebung der Regel, dass nur Paare heiraten können, in deren Land die Ehe geöffnet wurde, fand positive Erwähnung.

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