Donnerstag, 25. April 2024
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Trauma nach HIV-Infektion: 30-Jähriger kämpft um Invalidenrente

Angst vor dem Ex-Partner und den Folgen der HIV-Infektion machen dem Mann zu schaffen

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Ein schwuler Salzburger wollte unter anderem wegen seiner HIV-Infektion um Invaliditätspension ansuchen. Doch weil sie dem 30-Jährigen verwehrt wurde, wollte er sie vor dem Arbeits- und Sozialgericht einklagen. Dort kamen die Gutachter des Gerichts aber zu dem Schluss, dass sich der Zustand des Mannes wieder bessern könnte.

Beim „ersten Mal“ infizierte ihn sein deutlich älterer Freund mit HIV

Der Mann hat bereits einen langen Leidensweg hinter sich: Er war im Jahr 2009 nach Wien gezogen – auch, weil er wegen seiner Homosexualität der Provinz entfliehen wollte. Doch dort geriet er an den Falschen: Sein 15 Jahre älterer Partner infizierte den damals 20-Jährigen bei dessen „ersten Mal“ mit HIV.

„Es kann nur von ihm sein. Ich hatte vorher ja nichts, keinen richtigen Sex. Ich hab‘ mir nicht gedacht, dass das jemand mit Absicht verbreiten kann“, erklärte er damals in einem emotionalen Zeugenauftritt. Letztendlich wurde der Mann zu drei Jahren unbedingter Haft und einer Zahlung von rund 5.000 Euro verurteilt.

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Der Ex machte ihm nach seiner Freilassung das Leben zur Hölle

„Nach seiner Freilassung hat er mir zu verstehen gegeben, dass er sich rächen wird“, erinnert er sich vor dem Salzburger Gericht. Und so kam es auch: Zwei Jahre lang stalkte der Mann seinen Ex-Freund im Internet – bis dieser vor ihm aus Wien nach Deutschland flüchtete.

Die Angst ist aber geblieben – trotz Psychotherapie und Besuchen in einer Traumaambulanz. Der 30-Jährige fürchtet aber nicht nur seinen Ex-Partner, sondern auch vor dem erhöhten Risiko, aufgrund seiner HIV-Infektion an Krebs zu erkranken.

Der 30-Jährige kann keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen

Eine geregelte Arbeit scheint so nicht möglich zu sein, der Mann stellte bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Invaliditätspension. „Es liegt zunächst einmal eindeutig eine vorübergehende Invalidität vor“, betonte auch eine Juristin der Arbeiterkammer Salzburg, die den Mann vor Gericht vertritt.

Das Gericht muss weiters klären, ob der 30-Jährige überhaupt Anspruch auf eine unbefristete Invaliditätspension hat, sein Gesundheitszustand sich also nicht mehr verbessert. Wegen der HIV-Infektion seien keine Einschränkungen bei der Arbeitsfähigkeit zu erwarten, so die Gutachter.

Gerichtsgutachter meinen, bei entsprechender Behandlung könne der Mann arbeiten

Bei der psychischen Verfassung des Mannes gibt es aber geteilte Meinungen. So gehen zahlreiche Befunde aus Deutschland, die der 30-Jährige dem Gericht übermittelt hat, davon aus, dass sich der Zustand des Betroffenen nicht mehr bessert. Vom Gericht bestellte Gutachter waren hingegen der Meinung, dass der Mann bei einer „adäquaten Behandlung“ – wie einer Kombination aus stationärem Aufenthalt in der Psychiatrie, regelmäßiger Psychotherapie und einer guten Einstellung mit Antidepressiva – schlussendlich durchaus vier Stunden am Tag arbeiten könne.

Auch ist bei diesem Fall die weitere Rechtslage unklar: So sei es strittig, ob das Rehabilitationsgeld, das für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bezahlt wird, auch nach Deutschland – wo der Mann jetzt lebt – überwiesen werden kann. „Dazu ist eine Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof anhängig“, so die AK-Juristin gegenüber dem Newsportal Salzburg 24.

Dieses Urteil will der 30-Jährige aber nicht abwarten. „Ich muss mit 300 Euro im Monat leben, davon kann ich gerade einmal meine Therapie zahlen“, erklärte er dem Richter. Ein Urteil soll in den kommenden Wochen schriftlich ergehen.

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