Donnerstag, 25. April 2024
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Der endgültige Kniefall der Grünen vor den Konservativen

Wie ÖVP und Grüne gemeinsam Gerechtigkeit für LGBTIQ-Personen verhindern

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Das war der Lackmustest für die Grünen, um zu zeigen, ob sie nach dem schwer enttäuschenden Regierungsprogramm in der Koalition mit der konservativen ÖVP trotzdem ein verlässlicher Partner der LGBTIQ-Community bleiben. Das Ergebnis ist klar: Durchgefallen!

Vergangenen Mittwoch haben ÖVP und Grüne im Justizausschuss zwei NEOS-Anträge vertagt, also endgültig schubladisiert, die auf die notwendige Reparatur der „Ehe für Alle“ und die Rehabilitierung homosexueller Justizopfer abzielten. Wie so oft in Österreich, wenn es um Rechte der LGBTIQ-Community geht, handelt es sich um Themen, die längst verfassungsgerichtlich entschieden, nur politisch mangelhaft umgesetzt wurden und daher weiter diskriminierend wirken.

Schwarz-Grüner Schulterschluss gegen Anliegen sexueller Minderheiten

Dabei ließen sich diese Diskriminierungen mit wenigen Federstrichen aus der Welt schaffen, wäre da nicht der massive Mangel an politischem Gestaltungswillen der Bundesregierung. Bei der „Ehe für Alle“ verhält es sich derzeit so: Eingetragene Partnerschaften, die vor der „Ehe für Alle“ als erster Kompromiss für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt wurden, können jetzt, wo es für sie auch die Möglichkeit einer Zivilehe gibt, nicht in eine Ehe überführt werden.

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Das liegt daran, dass die Regierung bei der Ausarbeitung des Gesetzes zum Beispiel keine Übergangslösungen zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe geschaffen hat. Die Betroffenen müssten sich erst offiziell trennen und auch in Trennung leben, bevor sie heiraten könnten und verlören viele sozialrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Partnerschaft.

Der zweite NEOS-Antrag bezieht sich auf die diskriminierende Gesetzgebung, die es in Österreich bis 2002 ermöglicht hat, Menschen aufgrund ihrer Homosexualität zu verurteilen – ja, so etwas gab es in Österreich tatsächlich bis ins 21. Jahrhundert. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof diese Gesetze 2002 aufgehoben, die Vorstrafen werden aber nur im Einzelfall aus dem Strafregister gelöscht.

Entschädigung für die Betroffenen, die durch Haft- oder Geldstrafen teilweise massive sozioökonomische Einschnitte erfahren mussten und gesellschaftlich stigmatisiert wurden, gibt es ohnehin nicht. Dabei hätte die Regierung mit der Zustimmung zu den NEOS-Anträgen rasch und unkompliziert für Gerechtigkeit sorgen können. Dass ÖVP und Grüne hier keinerlei Willen zur Problemlösung zeigen, ist unverantwortlich und enttäuschend.

Nur nicht hudeln!

Geradezu zynisch ist es jedoch, wenn die Grüne Menschenrechtssprecherin Ewa Ernst- Dziedzic die Vertagung der Anträge damit begründet, „Zeit für eine umfassende und ausgereifte Lösung“ zu brauchen. Seit der Aufhebung der homophoben Strafgesetze im Jahr 2002 sind 18 (!) Jahre vergangen – mehr als genug Zeit, um die rund 1000 Fälle homosexueller Justizopfer zu rehabilitieren und entschädigen. Wenn die Bundesregierung dieses rasante Reformtempo beibehält, werden viele Betroffene ihre eigene Rehabilitierung und Entschädigung erst gar nicht mehr miterleben. Hier von „parlamentarischen Schnellschüssen“

zu reden ist purer Hohn und respektlos gegenüber der LGBTIQ-Community. Statt eine rasche und unkomplizierte Lösung im Sinne der Betroffenen wahrzunehmen, werden die Angelegenheiten künstlich überkompliziert und auf‘s Abstellgleis gestellt – denn einen Antrag zu „vertagen“ heißt realpolitisch nichts anderes, als ihn in eine Schublade zu legen und diese für immer zu schließen.

Yannick Shetty ist jüngster Nationalratsabgeordneter, Sprecher für die Themen Integration, LGBTIQ, Jugend, Sport im NEOS Parlamentsklub und studiert Rechtswissenschaften an der Universität Wien.

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