Freitag, 29. März 2024
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Missbrauchsvorwürfe: Höchstes Gericht Australiens spricht Kardinal Pell frei

Nach Schuldsprüchen in den beiden ersten Instanzen kassiert der High Court das Urteil

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Der Oberste Gerichtshof Australiens hat überraschend das Urteil gegen Kardinal George Pell wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgehoben. Der 78-Jährige habe das Gefängnis bereits verlassen, berichtet der australische Rundfunk ABC.

Weil er zwei Chorknaben missbraucht haben soll, wurde George Pell in erster Instanz zu sechs Jahren Haft verurteilt

George Pell, der immer auf seine Unschuld bestanden hatte, wurde 2018 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen der ersten Instanz sahen es als erwiesen an, dass er in den 1990er-Jahren als Erzbischof von Melbourne zwei Chorknaben sexuell missbraucht hatte. Pells Anwälte beriefen gegen das Urteil, doch das Berufungsgericht des Bundesstaates Victoria bestätigte das Urteil mit 2:1 Richterstimmen.

Doch der High Court of Australia revidierte jetzt das Urteil. Die Entscheidung der sieben Höchstrichter fiel einstimmig, weniger als einen Monat nach der Anhörung in diesem Fall. Pells Anwälte hatten argumentiert, dass Beweise, die für die Unschuld ihres Mandanten sprechen würden, nicht ausreichend gewürdigt wurden.

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Das Höchstgericht sah schwere Versäumnisse in der Beweisführung

Und das sahen jetzt auch die Richter so. Der High Court stellte fest, dass die Richter des Berufungsgerichts von Victoria sich nicht „mit der Frage befasst haben, ob eine nachvollziehbare Möglichkeit besteht, dass die Straftat nicht stattgefunden hat“. Die Aussagen anderer Zeugen wären „nicht mit dem Bericht des Klägers vereinbar“, so hätte Pell 15 Minuten nach der Messe bereits Gläubige auf den Stufen der Kathedrale begrüßt.

Kardinal Pell, der ehemalige Finanzchef des Vatikans, hat das Barwon-Gefängnis gestern Mittag (Ortszeit) bereits verlassen und wurde in ein Gebäude der Kirche im Osten von Melbourne gebracht, wo ihn eine Nonne begrüßte und ihm ins Haus half.

Sein Prozess sei „keine Abstimmung über die Kirche oder Pädophilie in der Kirche“ gewesen, betont Pell nach seiner Freilassung

In einer ersten Stellungnahme sagte Pell, dass er „keine bösen Gedanken“ gegenüber denjenigen habe, die ihn vor Gericht gebracht hätten. Er wolle nicht, „dass mein Freispruch zu dem Schmerz und der Bitterkeit beiträgt, den so viele fühlen“. Sein Prozess sei „jedoch keine Abstimmung über die katholische Kirche oder eine Abstimmung darüber, wie die Behörden in Australien mit Pädophilie in der Kirche“ umgehen würden.

In dem Prozess sei es nur darum gegangen, „ob ich diese schrecklichen Verbrechen begangen habe, und das habe ich nicht“, so der Kardinal. „Ich habe konsequent auf meiner Unschuld bestanden, während ich unter einer schweren Ungerechtigkeit litt“, schreib er.

Einer der betroffenen Chorknaben sagte vor Gericht gegen Pell aus, der Richter der ersten Instanz stufte seine Aussage als sehr glaubwürdig ein. Das andere mutmaßliche Opfer starb 2014 an einer Drogen-Überdosis. Dessen Vater war nach der Entscheidung des Höchstgerichts „unter Schock“, wie seine Anwälte sagten: „Er hat Schwierigkeiten, die Entscheidung des High Court of Australia zu verstehen. Er sagt, er habe kein Vertrauen mehr in die Justiz unseres Landes.“

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