Donnerstag, 28. März 2024
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Berlin: „Drittes Geschlecht“ für 43 Menschen

Amtliche Hürden stehen vielen Betroffenen noch immer im Weg

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Seit etwas mehr als einem Jahr gibt es in Deutschland neben „männlich“ und „weiblich“ für intersexuelle Menschen die amtliche Geschlechtsoption „divers“. Bis jetzt wird der neue Eintrag wenig nachgefragt. In Berlin sind zur Zeit 43 Menschen als „divers“ im Melderegister registriert.

Nur 0,001 Prozent der Berliner Bevölkerung ist amtlich divers

Das antwortete der Senat auf eine parlamentarische Anfrage. Bei 3,7 Millionen Berlinerinnen und Berlinern entspricht das 0,001 Prozent der Einwohner. Dabei wurde nur ein neugeborenes Kind als divers registriert, die restlichen 42 Einträge erfolgten nachträglich. Bei 48 weiteren Menschen steht beim Geschlechtsmerkmal „ohne Angabe“.

Diese Zahlen entsprechen ungefähr der Entwicklung in anderen deutschen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen, das fast 18 Millionen Einwohner hat, ließen sich bis Mitte Juni 16 Personen amtlich als divers registrieren.

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Eine Änderung steht derzeit nur einer kleinen Gruppe zur Verfügung

LGBTI-Aktivisten begründen die geringen Zahlen unter anderem damit, dass das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zum Dritten Geschlecht ein Minimalkompromiss sei, der nur einer kleinen Gruppe von Intersexuellen offen stehe.

So muss für eine Änderung des Geschlechtseintrags ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die Person wegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Nur in Ausnahmefällen kann statt dem Attest auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden.

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