Dienstag, 23. April 2024
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Integrierter schwuler Flüchtling soll nach Russland abgeschoben werden

Für das Asylamt war er nicht gefährdet genug, für das Gericht nicht schwul genug

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Seit 19 Jahren sind Andrei P. und sein Partner Boris ein Paar. Vor fünf Jahren sind die beiden schwulen Russen aus ihrer Heimat nach Deutschland geflüchtet, weil sie sich in ihrer Heimat nicht mehr sicher fühlten. Doch nun droht dem 40-Jährigen die Abschiebung. Dagegen kämpfen er und seine Mitstreiter mit allen Mitteln.

In Deutschland hat er Krankenpfleger gelernt – und soll trotzdem gehen

Mittlerweile hat er sich in Deutschland gut eingelebt: Er lebt in Bayern, spricht gut Deutsch, hat eine Ausbildung zum Krankenpfleger hinter sich und einen Job. Und trotzdem soll er in Deutschland keine Zukunft haben. Bis zum 10. Mai soll er seine neue Heimat freiwillig verlassen, heißt es im Abschiebebescheid – für Andrei P. bricht eine Welt zusammen.

„Ich habe nur 20 Tage Zeit, während die Grenzen geschlossen sind und sich die Welt unter den Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie verändert. Mein Partner und ich appellieren an die gesamte zivilisierte Weltgemeinschaft. Wir bitten Sie um Schutz und ihre Unterstützung“, ist er gegenüber dem Online-Portal queer.de entsetzt. 

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Beschimpft, beleidigt, bedroht: Für das BAMF reicht das nicht

Der negative Asylbescheid ist das bisherige Ende einer langen Reise durch die Instanzen der deutschen Justiz. Zunächst hatte zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag des Russen und seines Partners abgewiesen. Beleidigungen, Beschimpfungen und eine Kündigung aufgrund seiner Homosexualität würden nicht „die erforderliche Schwere“ erreichen, damit er in Deutschland als Flüchtling anerkannt werden könne, heißt es damals. 

Dass sogar das deutsche Außenministerium in seinen Reisewarnungen von Ausgrenzung und Gewalt gegenüber sexuellen Minderheiten spricht, scheint das Amt nicht zu kümmern: In Russland drohe den beiden Männern keine Verletzung seiner Menschenrechte oder Grundfreiheiten, so die Behörde. Dagegen hat das Paar geklagt.

Trotz Partner, Zeugen und Fotos glaubte die Richterin Andrei nicht, dass er schwul ist

Doch nach einem drei Jahre dauernden Prozess urteilte die Richterin am Verwaltungsgericht in Regensburg im August 2019 gegen Andrei. Es gebe Zweifel an dessen Homosexualität, hieß es in der Begründung lapidar. Obwohl es Videos, Fotos und Zeugenaussagen gab und er seit 19 Jahren in einer Beziehung lebt – der Richterin reichte das nicht, obwohl sein Ehemann vor Gericht aussagte und dessen Aussage als glaubwürdig eingestuft wurde.

„Bei einigen Fragen weicht der Kläger aus und gibt erst auf wiederholte Nachfrage eine fragebezogene Antwort. (…) So ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Kläger ohne Weiteres nach dem ersten sexuellen Kontakt mit einem Mann sofort die Erkenntnis gehabt haben mag, homosexuell zu sein“, zitiert die LGBTIQ-Organisation Quarteera aus der Urteilsbegründung.

Bis 10. Mai muss er nun Deutschland verlassen – mitten in der Corona-Krise

Gegen das Urteil trat Andrei P. In den Hungerstreik. Er protestierte mit seinem Partner täglich vor dem Gebäude des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Regensburg gegen das Urteil. Aus gesundheitlichen Gründen musste er seinen Protest nach mehreren Wochen aber abbrechen. 

Als Folge des erfolglosen Prozesses bekam Andrei P. nun die Aufforderung, Deutschland in den nächsten drei Wochen zu verlassen. Doch nach Russland kann Andrei nicht zurück – auch, weil er durch die öffentliche Berichterstattung über seinen Fall in seiner alten Heimat nun besonders gefährdet ist.

Eine einstweilige Verfügung soll vorerst die Abschiebung verhindern

Nun geht der Kampf für ein Leben in Deutschland in die nächste Runde. Unterstützt wird das Paar dabei von Dirk Messberger vom Nürnberger LGBTIQ-Vereins Fliederlich. Er hat angekündigt, gegen den Bescheid zu berufen und gleichzeitig eine einstweilige Verfügung gegen den Bescheid zu erwirken – weil die Berufung alleine keine aufschiebende Wirkung hätte.

„Einige unrechtmässige Bescheide dieser Behörde hat das Bundesverfassungsgericht wieder kassiert, was zeigt, dass das Ausländeramt einer Stadt der Menschenrechte, dieser weder gerecht wird und alles tut, um die Menschen zu denunzieren und nicht als solche behandelt und diesen eher feindlich gegenüber steht“, so Messberger auf Facebook.

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