Freitag, 29. März 2024
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Tunesien: Erste gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt?

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Als erstes Land der islamischen Welt könnte Tunesien eine gleichgeschlechtliche Ehe rechtlich anerkannt haben. Das berichtet die tunesische LGBT-Bürgerrechtsorganisation Shams. In dem nordafrikanischen Land führt diese Nachricht zu emotionalen Reaktionen auf beiden Seiten.

Die Ehe wurde in Frankreich geschlossen – und nun vermutlich in Tunesien registriert

Die in Frankreich geschlossene Ehe zwischen einem 26-jährigen Tunesier und einem 31-jährigen Franzosen soll am Standesamt offiziell eingetragen worden sein, nachdem der Tunesier wegen seiner Einbürgerung in seiner Geburtsstadt war. Das gilt in Tunesien als Nachweis einer Eheschließung. 

„Das zeigt, dass auch Tunesien sich nicht gegen den natürlichen Lauf der Dinge in der Welt wehren kann“, freut sich Shams-Gründer Mounir Baatour auf Facebook über die Eintragung. Die beiden Männer wollen aus Angst um ihre Sicherheit anonym bleiben, auch die Gemeinde gibt Shams aus Sicherheitsgründen nicht bekannt.

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Bis jetzt wurde die Meldung noch nicht offiziell bestätigt

Eine offizielle Bestätigung für die Anerkennung der Ehe gibt es noch nicht. Gegenüber der unabhängigen Nachrichtenseite Nawaat wollte die Regierung die Meldung bis jetzt weder bestätigen und dementieren. Sie wäre auch eine kleine Sensation – schließlich wird gleichgeschlechtlicher Sex in Tunesien mit bis zu drei Jahren Haft bestraft, das Land ist in diesem Punkt sehr konservativ.

Der zuständige Minister für lokale Angelegenheiten, Lotfi Zitoun, erklärte, es gebe keine zentrale Erfassung der Standesamtsdaten. Solle die Ehe beispielsweise wegen eines Übersetzungsfahlers tatsächlich anerkannt worden sein, sei das aber ein Gesetzesverstoß: Das französische Recht lasse die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe durch die Maghreb-Länder nicht zu, behauptete Zitoun.

Dem widersprach Shams in einer Aussendung: So sei einerseits der tunesische Ehepartner erst nach seiner Ehe in Frankreich ansässig geworden, andererseits wurde das dafür anwendbare bilaterale Abkommen aus dem Jahr 1958 bereits 2016 für Fragen der gleichgeschlechtliche Ehen ausgesetzt. Auch gäbe es mittlerweile eine Richtlinie, nach der gleichgeschlechtliche Ehen zwischen Franzosen und Angehörigen der Maghreb-Staaten nicht abgelehnt werden sollten. 

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