Samstag, 20. April 2024
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Lückenhaft: LSVD kritisiert deutsches Verbot von „Homo-Heilungen“

Schwammige Formulierungen könnten die Lage für einige Jugendliche sogar verschlimmern

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Gegen 17.00 Uhr soll der Deutsche Bundestag heute über den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ entscheiden – jenes Gesetz, das schädliche „Homo-Heilungen“ verbieten soll. Doch der Entwurf enthalte deutliche Mängel, die das Gesetz ins Leere laufen lassen könnten, befürchtet die größte LGBTI-Organisation Deutschlands, der Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

Trotz ausführlicher Begutachtungen hat das Gesetz deutliche Mängel

Letztes Jahr hatte der offen schwule Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU das Gesetz angekündigt. In einem umfassenden demokratischen Prozess wurde dann ein Entwurf erarbeitet – der nicht nur nach Meinung des LSVD gravierende Mängel hat. So seien gleich zu Beginn des Gesetzes „am Menschen durchgeführte Behandlungen“ verboten, ohne zu erklären, was das überhaupt sein soll – also was beispielsweise eine Behandlung ist und was (noch) nicht.

„Die Maßnahmen, die doch eigentlich verhindert werden sollen, werden dadurch verharmlost und bei Maßnahmen, die nicht unmittelbar physisch eingreifen, wie z.B. Exorzismus und/oder psychisch ansetzenden Interventionen, sind Auseinandersetzungen darüber, ob es sich um ‚am Menschen durchgeführte Behandlungen‘ handelt, vorprogrammiert“, so LSVD und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen (BASJ) in einem gemeinsamen Brief.

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Kritisiert wird auch, dass „Konversionstherapien“ bei Erwachsenen dann nicht verboten seien, wenn deren Zustimmung dazu nicht „auf einem Wissensmangel beruht“.Doch diesen gebe es immer, so der LSVD. Denn Ärzteverbände hätten wiederholt festgestellt, dass Homo- oder Transsexualität nie „geheilt“ werden könne, da sie keine Krankheit seien.

Soll das Gesetz gegen „Homo-Heiler“ etwa ins Leere laufen?

Der dritte Kritikpunkt betrifft die Straffreiheit für Eltern, die ihre Kinder selbsternannten „Homo-Heilern“ ausliefern. Die wird im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Gestraft werden können Eltern dem Entwurf zufolge nur bei einer „gröblichen Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht“. Dabei würden diese Interventionen die Fürsorge immer grob verletzen, so der LSVD. Durch die Formulierung könnten aber „die an Konversionsmaßnahmen interessierten Strukturen ihren Druck auf Fürsorge- und Erziehungsberechtigte noch erhöhen“, fürchten die Aktivisten.

Die Mängel seien nur dadurch zu erklären, dass das Gesetz offenbar ins Leere laufen solle, so die Schlussfolgerung von LSVD und BASJ in ihrem gemeinsamen Brief. Der LSVD geht sogar soweit, die Abgeordneten der Regierungsfraktionen dazu aufzufordern, das Gesetz abzulehnen.

Der BASJ hat den Gesetzesentwurf schon im November, kurz nach dessen Veröffentlichung, kritisiert: Mehrere Formulierungen im Gesetzesentwurf seien aber „unklar“, „gefährlich“ und sogar „völlig inakzeptabel“, so die schwulen Juristen damals. Besonders für 16- bis 18-Jährige wäre das Gesetz sogar ein Rückschritt.

Die SPD wirft dem LSVD „böswillige Falschbehauptungen“ vor

Doch davon will Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher der SPD, nichts wissen. In einem Kommentar für das Mannschaft Magazin wirft er dem LSVD sogar „böswillige Falschbehauptungen“ vor. „Wollen wir diesen menschenverachtenden Unsinn endlich beenden oder ist uns die Begrifflichkeit wichtiger?“, so Brunner. Umfassendere Bestimmungen seien mit CDU und CSU nicht zu machen, betont der Abgeordnete.

Dass der LSVD glaube, dass Gesetz solle ins Leere laufen, empört den 67-Jährigen SPD-Politiker besonders. Das sei „eine Falschbehauptung und eine böswillige noch dazu“: „Politik ist zäh, mühsam, manchmal nervig und Fortschritt erringt man Schritt für Schritt. Dieses Gesetz wird ein Fortschritt. Und deshalb stimmt die SPD dafür“, erklärt Brunner seinen Standpunkt.

Eine Meinung, die von den oppositionellen Grünen nicht geteilt wird: Ulle Schauws, queerpolitische Sprecherin der Partei, hat bereits angekündigt, dem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Sie nennt das Papier „enttäuschend“ und teilt größtenteils die Kritik von LSVD und BASJ. Ihre Fraktion hat deshalb zwei Abänderungsanträge eingebracht, die von den Koalitionsparteien heute aber vermutlich nicht angenommen werden.

Bis zu tausend dieser fragwürdigen „Therapien“ soll es pro Jahr in Deutschland geben

Experten gehen davon aus, dass es in Deutschland pro Jahr 1000 Fälle solcher „Therapie“-Versuche gibt. Die Methoden dieser fragwürden Interventionen gehen dabei von indoktrinierenden Gesprächen über Elektroschocks bis hin zum Exorzismus.

In der medizinischen Fachwelt herrscht seit Jahren Einigkeit darüber, dass diese „Behandlungen“ schwerwiegende psychische Belastungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko nach sich ziehen können.

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