Donnerstag, 28. März 2024
HomePolitikEuropaDeutscher Bundestag beschließt Verbot von "Homo-Heilungen"

Deutscher Bundestag beschließt Verbot von „Homo-Heilungen“

Als zweites EU-Land nach Malta - das Gesetz hat aber Schwächen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Der deutsche Bundestag hat gestern Abend in dritter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP für ein teilweises Verbot von „Konversionstherapien“ gestimmt, die Homosexuelle von ihrer sexuellen Orientierung „heilen“ sollen. Grüne und Linke enthielten sich, weil ihnen das Gesetz nicht weit genug geht, aus der AfD-Fraktion gab es eine Gegenstimme.

Für Verstöße gegen das Gesetz droht bis zu einem Jahr hat

Damit ist Deutschland nach Malta das zweite europäische Land, das diesen gefährlichen „Behandlungen“ größtenteils ein Ende setzt. Verboten sind künftig medizinische Interventionen an Minderjährigen und, wenn die Betroffenen durch Zwang, Drohung oder Täuschung von einer solchen „Therapie“ überzeugt werden. Verstöße sollen mit bis zu einem Jahr Haft oder Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Verboten ist künftig auch die Werbung für „Homo-Heilung“. Diese werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafen belegt. Experten gehen davon aus, dass es in Deutschland pro Jahr 1000 Fälle solcher „Therapie“-Versuche gibt. Die Methoden dieser fragwürden Interventionen gehen dabei von indoktrinierenden Gesprächen über Elektroschocks bis hin zum Exorzismus.

- Werbung -

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll außerdem eine Öffentlichkeitskampagne starten, die über die Gefährlichkeit solcher Behandlungen aufklärt. In der medizinischen Fachwelt herrscht seit Jahren Einigkeit darüber, dass sie schwerwiegende psychische Belastungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko nach sich ziehen können.

Seit 2018 haben Aktivisten für das Verbot gekämpft, vor einem Jahr kam die Unterstützung des Gesundheitsministers dazu

Der Anstoß für das nun beschlossene Gesetz kam im Mai 2018, als mehrere Organisationen der queeren Zivilgesellschaft die Initiative „#HomoBrauchtKeineHeilung“ gründeten. Eine Petition für ein Verbot erreichte 60.000 Unterschriften, damit war die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gesichert.

Im August 2018 sagte schließlich Jens Spahn, offen schwuler Gesundheitsminister zu den „Behandlungen“: „Ich halte davon gar nichts, das ist Quatsch. Und es ist vor allem für die Betroffenen, denen da irgendwas eingeredet wird, eine enorme psychische Belastung und kann auch zu dauerhaften psychischen Problemen führen. Deswegen ist das auch eine Form von Körperverletzung, was dort stattfindet.“

Damit gewann das Thema an Fahrt. Ab April 2019 nahm eine Fachkommission zu einem Verbot der „Homo-Heilungen“ die Arbeit auf, in einer Sitzung des Bundesrates brachten die Bundesländer Hessen, Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein einen Antrag zum Verbot ein, der am Internationalen Tag gegen Homophobie, dem 17. Mai 2019, einstimmig angenommen wurde.

Im September 2019 legte die Fachkommission schließlich ihren Abschlussbericht vor, der die Grundlage für das nun beschlossene Gesetz bildete. Dieses wurde im Dezember 2019 vom Bundeskabinett beschlossen – auch schon mit Lücken. Schon damals kritisierte die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen (BASJ) das Gesetz: Mehrere Formulierungen seien aber „unklar“, „gefährlich“ und sogar „völlig inakzeptabel“, so die schwulen Juristen damals. Besonders für 16- bis 18-Jährige wäre das Gesetz sogar ein Rückschritt.

Der LSVD und die Grünen kritisieren das Gesetz als unzureichend

Kritik am nun beschlossenen Gesetz kam im Vorfeld unter anderem vom Deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und der BASJ. In einem gemeinsamen Brief kritisierten sie unter anderem die Formulierung, dass „am Menschen durchgeführte Behandlungen“ verboten würden, ohne zu erklären, was eine Behandlung ist und was (noch) nicht.

„Die Maßnahmen, die doch eigentlich verhindert werden sollen, werden dadurch verharmlost und bei Maßnahmen, die nicht unmittelbar physisch eingreifen, wie z.B. Exorzismus und/oder psychisch ansetzenden Interventionen, sind Auseinandersetzungen darüber, ob es sich um ‚am Menschen durchgeführte Behandlungen‘ handelt, vorprogrammiert“, so die beiden Verbände.

Sie bemängeln auch, dass „Konversionstherapien“ bei Erwachsenen nicht generell verboten seien, sondern nur dann, wenn deren Zustimmung dazu nicht „auf einem Wissensmangel beruht“. Doch diesen gebe es immer, so der LSVD. Denn Homo- oder Transsexualität könne nie „geheilt“ werden, da sie keine Krankheit seien. 

Kritisiert wird auch die Straffreiheit für Eltern, die ihre Kinder selbsternannten „Homo-Heilern“ ausliefern. Gestraft werden können Eltern dem Gesetz zufolge nur bei einer „gröblichen Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht“. Dabei würden diese Interventionen die Fürsorge immer grob verletzen, so der LSVD und die BASJ.

Die Grünen forderten im Bundestag auch ein Verbot für diese „Interventionen“ bei Erwachsenen und eine Anhebung der Altersgrenze auf 26 Jahre – ein Wunsch, der bei der SPD zwar durchaus offene Ohren findet, aber mit dem Koalitionspartner offenbar nicht zu machen ist. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde aber im Plenum abgelehnt.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner