Freitag, 29. März 2024
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Amtsmissbrauch? Innenminister Nehammer angezeigt

VP-Politiker soll jahrelang die höchstgerichtlichen Urteile zum Dritten Geschlechtseintrag ignoriert haben

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Der Wiener Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner hat bei der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Innenminister Karl Nehammer von der ÖVP, seinen Vorgänger Herbert Kickl und gegen Gerald Hackl, den Bürgermeister von Steyr, eingebracht. Grund dafür ist die mutmaßliche Weigerung der Politiker, den Gerichtsentscheidungen zum Dritten Geschlechtseintrag nachzukommen.

Seit zwei Jahren gibt es höchstgerichtliche Urteile, die ignoriert werden

Denn hier sei der Staat trotz mehrerer eindeutiger Urteile noch immer säumig, erklärt der Anwalt. „Es geht hier auch um eine gesamtgesellschaftliche Frage. Wir leben in einem Rechtsstaat und müssen uns darauf verlassen können, dass Gerichtsurteile von den Behörden umgesetzt werden. Tun sie das nicht, ist das klar Amtsmissbrauch“, so Graupner.

Am 3. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass intergeschlechtliche Personen in Österreich ein Recht darauf haben, dass ihr Geschlecht im Zentralen Personenstandsregister als „inter“ verzeichnet wird. Doch der damalige Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ hat wenige Tage vor Weihnachten einen Erlass herausgegeben, dass er dritte Geschlechtseintrag in Dokumenten „divers“ lauten muss.

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Bisher haben alle Instanzen Graupner und Alex Jürgen recht gegeben

Dagegen hat der Intersex-Aktivist Alex Jürgen geklagt – und im Februar 2020 vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gewonnen. Trotzdem hat er – zwei Jahre nach dem ersten Urteil – noch immer keine Geburtsurkunde, in der sein Geschlecht „inter“ lautet. Und das, obwohl ihm mit dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof gleich zwei Höchstgerichte recht gegeben haben.

Doch das scheint Kicks Nachfolger im Innenministerium, Karl Nehammer, nicht zu interessieren: Auf eine Anfrage des Neos-Abgeordneten und LGBTI-Sprecher Yannick Shetty antwortete der ÖVP-Politiker, dass der umstrittene Erlass „den im Sinne des Höchstgerichts verfassungskonformen, bundesweit einheitlichen Vollzug des Personenstandsrechts in diesem Bereich“ gewährleiste.

„Wir hoffen, dass die Strafjustiz dem Rechtsstaat zum Durchbruch verhelfen wird“

Nun reicht es Helmut Graupner, dem Anwalt von Alex Jürgen und dem Präsidenten des Rechtskomitees Lambda (RKL): „Nach zwei Jahren offener Rechtsverweigerung bleibt kein anderer Weg mehr als die Strafanzeige gegen die verantwortlichen Amtsinhaber“, erklärt er – und fügt hinzu: „Wir hoffen sehr, dass die Strafjustiz dem Rechtsstaat nun endlich zum Durchbruch verhelfen wird“. Für die Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Unterstützung bekommt er dabei von den Neos. „Hier wird Menschen der Zugang zu ihrem Recht auf einen dritten Geschlechtseintrag verwehrt. Das ist eine untragbare Schikane für alle Betroffenen – gerade weil es vom Verfassungsgerichthof eine ganz klare Entscheidung gibt. Mir ist auch völlig unverständlich, warum die aktuelle Regierung am Erlass von Kickl festhält“, ärgert sich Shetty.

Neos-Abgeordneter Shetty macht zusätzlich Druck im Parlament

Shetty kündigt an, heute in der Plenarsitzung des Nationalrats erneut den Antrag zu stellen, dass der Kickl-Erlass zum Dritten Geschlecht zurückgenommen und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vollständig umgesetzt wird.

„Durch die offizielle Anerkennung von intergeschlechtlichen Personen können wir Diskriminierung besser bekämpfen, die medizinische Betreuung verbessern, Aufklärungsarbeit für Eltern leisten und so unnötige Eingriffe bei Kindern, die oft lebenslange psychische und medizinische Folge mit sich ziehen, verhindern“, so Shetty.

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