Donnerstag, 28. März 2024
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Im Affenkostüm CSD-Teilnehmerin attackiert: Geldstrafe

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In Erfurt ist am Mittwoch ein 31-jähriger Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er letztes Jahr auf dem CSD der Landeshauptstadt eine Teilnehmerin angegriffen und verletzt haben soll. Das berichtet das Community-Medium Belltower News

Ein Junggesellenabschied traf auf den CSD Erfurt und pöbelte aggressiv herum

Der Vorfall ereignete sich am 24. Juni 2019, dem Tag der CSD-Parade in Erfurt. Bereits im Vorfeld hatte es eine Konfrontation zwischen einer Männergruppe, die einen Junggesellenabschied feierte, und Besuchern des CSD gegeben. Die fünf Männer “fühlten sich anscheinend von unseren Parolen provoziert und begannen, Drohgebärden u.a. mit Glasflaschen zu zeigen”, so die Organisatoren des CSD auf Facebook. 

Die Männer trugen T-Shirts, auf denen “Gib dem Affen nichts zu essen, er schmeißt mit Kot” stand, der Bräutigam steckte dazu passend in einem Affenkostüm. Und so benahm er sich schlussendlich auch: Er stürzte sich ins Gemenge, holte aus und schlug einer Teilnehmerin des CSD ins Gesicht.  

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Bei dem Opfer führte der Schlag aus dem Nichts zu schweren psychischen Belastungen

Dadurch erlitt sie ein Hämatom an der linken Wange. Außerdem klagte die Frau, die auch als Nebenklägerin auftrat, später über Schlaf- und Ess-Störungen sowie psychische Belastungen. Das Opfer sagte, sie wisse bis heute nicht, warum sie angegriffen wurde. 

Der Angeklagte stritt alle Anschuldigungen ab und betonte vor Gericht, er sei im Zeitstress gewesen und habe nur einen Streit schlichten wollen. Allerdings sollen sich die Freunde des Mannes bei ihren Aussagen in Widersprüche verwickelt haben – in seinem Schlusspladoyer erklärte der Staatsanwalt, dass er ihnen schlicht nicht glaube. 

Der Richter bestätigte Homohass als Motiv

Das dürfte auch der Richter nicht getan haben: Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagsätzen zu je 30 Euro. In seiner mündlichen Urteilsbegründung bestätige er die Ansicht, dass die Frau nur deshalb zur Zielscheibe des Mannes wurde, weil sie am CSD Erfurt teilgenommen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Anwalt des Mannes hatte angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. 

Während der Urteilsverkündung haben mehrere LGBTI-Aktivisten vor das Amtsgericht gekommen, um gegen Hasskriminalität zu protestieren. Gegen den CSD Erfurt gibt es immer wieder Anfeindungen. So organisierten Neonazis in den letzten beiden Jahren Gegenkundgebungen, auf denen sie gegen “Homo-Propaganda” und “Gender-Wahn” demonstrierten. 

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