Freitag, 29. März 2024
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Trans-Frau das Nasenbein gebrochen: Einweisung in Anstalt

Ein Gericht in Leipzig stuft den Angreifer als unzurechnungsfähig ein

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Jener 40-Jährige, der im Juni 2018 in der Innenstadt von Leipzig einer Trans-Frau ohne Vorwarnung die Nase gebrochen hat, ist schuldunfähig. Das hat das Landgericht Leipzig am Mittwoch festgestellt. Damit wird Marcus S. von diesem Angriff und anderen Taten freigesprochen – wird aber wegen seiner Gefährlichkeit in einer geschlossenen Anstalt untergebracht. 

Der 40-Jährige hat die Trans-Frau belästigt, geschlagen und dann verfolgt

Der Mann war ohne Vorwarnung auf eine 22-jährige Trans-Frau zugegangen, die mit einer Studienkollegin auf der Mauer vor der Moritzbastei saß. Er fragte sie nach ihrem Geschlecht und forderte sie auf, ihm auf offener Straße ihre Geschlechtsorgane zu zeigen. 

Die Frauen versuchten zunächst, den Mann abzuwimmeln – da täuschte er zunächst vor zu gehen, dann drehte er um und schlug zu. Dabei brach er der 22-Jährigen mit einem Hieb das Nasenbein. Danach ging er seelenruhig weiter, als ob nichts geschehen wäre. 

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Die Studentin wurde in der Notaufnahme der Universitätsklinik Leipzig erstversorgt, Besonders dreist: Der 40-Jährige tauchte in der Notaufnahme auf, lächelte sein Opfer und dessen Begleiterin an und ging dann wieder. Der Freundin der 22-Jährigen gelang es schließlich, mit dem Handy ein Foto von Marcus S. zu machen, mit dem er schließlich auch gefunden werden konnte. 

Insgesamt elf Angriffe wurden dem Mann vorgeworfen

Neben dem Angriff auf die Trans-Frau wurden Marcus S. jetzt insgesamt elf Attacken vorgeworfen. So soll er im Oktober 2018 ohne Vorwarnung einer Frau auf offener Straße das Handy entrissen und ihr ins Gesicht geschlagen haben. Ein Jahr später soll der heute 40-Jährige einer Frau mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Für alle diese Delikte wurde der Mann heute wegen seiner Schuldunfähigkeit freigesprochen.

In den letzten 15 Jahren war der 40-Jährige mehrmals wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden. Die lockere Art, wie die Behörden in Leipzig mit dem Mehrfach-Täter umgingen, sorgte in der Stadt für Kritik. Wie die Leipziger Volkszeitung berichtet, war bei dem 40-Jährigen bereits vor dem Verfahren eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie festgestellt worden. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

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