Freitag, 29. März 2024
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Ab heute bis zu drei Jahre Haft für Homo-Hetze in der Schweiz

Erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm tritt mit heutigem Tag in Kraft

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Heute tritt in der Schweiz eine Novelle der Anti-Rassismus-Strafnorm in Kraft, die auch Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Diskriminierung schützt. Am 9. Februar haben die Schweizerinnen und Schweizer dieser Gesetzesänderung in einer Volksabstimmung mit 63,1 Prozent zugestimmt.

Anti-Rassismus-Strafnorm wird zu einem Paragrafen gegen Diskriminierung und Hetze erweitert

Die Anti-Rassismus-Strafnorm, das ist Artikel 161 des Strafgesetzes, hat bis jetzt in der Schweiz Menschen vor Hetze und Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe, Ethnie oder Religion geschützt. Sie wurde 1993 vom Parlament verabschiedet und im Jahr darauf in einer Volksabstimmung bestätigt. Nun wird sie um das Merkmal sexuelle Orientierung erweitert. Die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft

Damit ist es in der Schweiz jetzt nicht mehr möglich, Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Waren und Dienstleistungen zu verweigern. In Österreich wird eine entsprechende Regelung, das „Levelling up“ des Diskriminierungsschutzes, seit Jahren von der ÖVP blockiert.

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Bis jetzt gab es durchschnittlich 24 Verurteilungen pro Jahr aufgrund dieser Strafnorm

Ebenfalls verboten sind in unserem Nachbarland künftig öffentliche Herabwürdigungen von Homo- und Bisexuellen sowie der Aufruf zu Hass. Das betrifft zum Beispiel homophobe Schmierereien oder entsprechende Äußerungen in Sozialen Netzwerken. Was genau geahndet wird, werden die Gerichte im Laufe der Zeit mit ihrer Auslegung des Gesetzes zeigen. 

Bereits vor dem 1. Juli hat man sich in der Schweiz mit der Herabwürdigung von Einzelpersonen oder klar definierten Gruppen strafbar gemacht. In der heutigen Form hat die Anti-Rassismus-Strafnorm zu durchschnittlichen 24 Verurteilungen pro Jahr geführt. 

Witze am Stammtisch und Protest gegen Ehe-Öffnung bleiben straffrei

Nicht strafbar bleiben hingegen homophobe Witze am Stammtisch, wenn Unbeteiligte nicht zuhören müssen, oder eine ablehnende Haltung zur Öffnung der Ehe. Im Zuge der Volksabstimmung haben die rechtspopulistische SVP und die christlich-konservative EDU befürchtet, dass die Erweiterung der Strafnorm die Meinungs- und Glaubensfreiheit beschränke.

In Österreich ist die Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Orientierung übrigens in vielen Bereichen legal – wie bisher in der Schweiz sind sexuelle Minderheiten vom kompletten Diskriminierungsschutz ausgeschlossen. Das hat seit Jahren vor allem die ÖVP verhindert – und sie hat auch klar gemacht, das in Zukunft nicht ändern zu wollen.

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