Mittwoch, 24. April 2024
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Schwule Burschen terrorisiert: 32-Jähriger vor Gericht

Zwangsouting, gewerbsmäßiger Betrug, Telefonterror: Ist der Angeklagte schuldfähig?

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In Bremen wurde am Montag der Prozess gegen einen 32-Jährigen fortgesetzt, der im Jahr 2016 vier schwule Männer tyrannisiert und bedroht haben soll. Der Prozess war Anfang des Jahres unterbrochen und an das Landgericht verwiesen worden, weil der Beschuldigte einem Gutachten zufolge psychisch krank ist.

Einem 17-Jährigen schickte er einen Trauerkranz an die Schule

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im September 2018 Anklage gegen den heute 32-Jährigen erhoben: Seine Opfer seien junge Schwule gewesen, die er über eine Dating-Plattform gefunden hatte. Einen damals 17-jährigen Schüler soll er beispielsweise innerhalb von sechs Monaten mehrere tausend Mal per Telefon oder Messenger-Nachrichten kontaktiert haben. Er soll sogar eine Traueranzeige mit dem Namen des Burschen aufgegeben und einen Trauerkranz an dessen Schule geschickt haben.

Außerdem outete er den Burschen in Sozialen Netzwerken und auf Plakaten in der Stadt. Auch soll er die Handynummern seiner Opfer gefälscht und so Dritte bedroht haben. Die Geschädigten wurden durch die Taten psychisch schwer belastet und leiden teilweise bis heute an erheblichen Einschränkungen ihres Alltags.

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Neben diesen Taten werden dem 32-Jährigen noch andere Delikte zur Last gelegt, vor allem gewerbsmäßiger Betrug durch Verkäufe auf Internetplattformen – im Namen seiner Opfer, um seine Spielsucht zu finanzieren. Auch Bombendrohungen gegen große Warenhäuser und eine Restaurantkette soll der Mann ausgesprochen haben. Wie der Weser-Kurier berichtet, soll der Mann im Verfahren die Taten mittlerweile vollumfänglich zugegeben haben.

Motiv des 32-Jährigen: Bei einem früheren Gefängnisaufenthalt sei er „gedemütigt und vergewaltigt“ worden

Grund für die mutmaßlichen Taten: Der Angeklagte störte sich an der Homosexualität seiner Opfer. In seinem Geständnis lieferte der 32-Jährige auch eine Begründung dafür, warum er die schwulen Männer terrorisiert hatte: Er sei bei einem früheren Gefängnisaufenthalt „gedemütigt und vergewaltigt“ worden, was zu psychischen Problemen führte. Durch das Terrorisieren der schwulen Männer habe er sich „kurzfristig besser“ gefühlt.

Der Prozess gegen den 32-Jährigen hat bereits im Jänner vor dem Amtsgericht begonnen. Weil ein neues Gutachten dem Mann aber eine psychische Erkrankung bescheinige und er die Auswirkungen seiner Taten nicht erkannt haben könnte, musste der Prozess an die Strafkammer des Landgerichts verlegt werden. Nur dort kann eine Einweisung in die Psychiatrie veranlasst werden, wenn der Angeklagte eingeschränkt oder nicht schuldfähig sein sollte.

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