Samstag, 20. April 2024
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Nach Minister-Anzeige: Erste Geburtsurkunde mit „inter“ ausgestellt

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Einen bahnbrechenden Erfolg konnte der Wiener Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner in seinem Kampf um einen verfassungsgemäß gültigen dritten Geschlechtseintrag verbuchen. Die Software des Personenstandsregisters wurde geändert, und ab sofort ist der Geschlechtseintrag “inter” möglich. Eine erste Geburtsurkunde mit diesem Eintrag wurde bereits ausgestellt.

Für alle Geriche war „inter“ eine Option – für den Innenminister aber nicht

Jahrelang war die Option “inter” für den dritten Geschlechtseintrag in Österreich nicht möglich. Grund dafür war ein Erlass des ehemaligen Innenministers Herbert Kickl, der ausschließlich die Bezeichnung “divers” für den dritten Geschlechtseintrag vorgesehen hatte – obwohl der Verfassungsgerichtshof zuvor bereits in seiner ersten Entscheidung 2018 klar gemacht hat, dass mehrere Definitionen für den dritten Geschlechtseintrag erlaubt sind. 

Graupner klagte im Auftrag seines Mandanten Alex Jürgen, der für sich den Geschlechtseintrag “inter” in Anspruch nimmt – und gewann: Zweimal vor dem oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht und im Juni 2018 vor dem Verfassungsgerichtshof, der “inter” ausdrücklich als zulässig erklärt hat. 

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Trotzdem weigerte sich Kickls Nachfolger im Innenministerium, Karl Nehammer von der ÖVP, den Erlass zu ändern und Alex Jürgen so den Geschlechtseintrag “inter” zu ermöglichen. Auch parlamentarischer Druck, beispielsweise der Neos, verpuffte wirkungslos. So erklärte Nehammer bei der Beantwortung einer Anfrage von Yannck Shetty, LGBTI-Sprecher der Neos, der Kickl-Erlass gewährleiste “den im Sinne des Höchstgerichts verfassungskonformen, bundesweit einheitlichen Vollzug des Personenstandsrechts in diesem Bereich”. 

Nach einer Strafanzeige gegen Innenminister Nehammer kam Bewegung in die Sache

Vor drei Wochen hat Graupner schließlich Strafanzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Nehammer und Kickl bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht. Am 7. Juli verständigte das Innenministerium schließlich das Standesamt Steyr, “dass nunmehr die technische Umsetzung zur Berichtigung des Geschlechtseintrags auf „inter“ im Zentralen Personenstsndsregister geschaffen wurde”. 

Alex Jürgen hat damit endlich eine Geburtsurlunde bekommen, auf der sein Geschlecht als “inter” definiert wird – zwei Jahre und drei Gerichtsurteile, nachdem der Verfassungsgerichtshof ihm dieses Recht zugesprochen hatte. 

“Es ist eine Schande, dass es einer Befassung der Strafjustiz bedarf, damit der Innenminister rechtskräftige Höchstgerichtsurteile respektiert”, ärgert sich Graupner: “Nicht einmal drei Wochen nach der Befassung der Strafjustiz war möglich, was davor – sogar trotz Vereinbarung im türkis-grünen Regierungsprogramm – hartnäckig verweigert wurde.” 

Ein Sprecher des Innenministeriums hat mittlerweile bestätigt, dass das Innen- und das Sozialministerium derzeit an einem neuen Erlass zum Umgang der Behörden mit dem Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten arbeiten. Es handle sich dabei um die Umsetzung in einem Einzelfall. Eine generelle Handlungsanleitung werde die Arbeitsgruppe zu Personenstandsfragen zeitnah erstellen.

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