Freitag, 29. März 2024
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Keine neuen Dokumente für Trans-Mann: EGMR verurteilt Ungarn

Weil er nicht in Ungarn geboren wurde, hat ihm die Behörde neue Dokumente verweigert

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Weil er keine ungarische Geburtsurkunde hatte, konnte ein geflüchteter Trans-Mann aus dem Iran in seiner neuen Heimat seinen Geschlechtseintrag nicht offiziell ändern. Doch diese Regel verstoße gegen die Grundrechte des Mannes, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Geschlechtsanpassung nur mit ungarischer Geburtsurkunde

Dass Ungarn dem Mann die amtliche Geschlechtsangleichung wegen der fehlenden Geburtsurkunde verweigert habe, verletze sein Recht auf Privat- und Familienleben, so das Gericht. Nun muss Ungarn dem Mann 6.500 Euro Entschädigung zahlen und dessen Gerichtskosten übernehmen. Gegen die Entscheidung kann nicht berufen werden.

Dem EGMR zufolge wurde der Trans-Mann 1987 im Iran geboren. Im Jahr 2015 hatte er in garn Asyl beantragt, das ihm auch gewährt wurde, weil ihm in seiner alten Heimat wegen seiner Transsexualität Verfolgung drohe. Ein Jahr später beantragte er bei der ungarischen Einwanderungsbehörde eine Änderung seines Namens und seines Geschlechtseintrags, da er in seinen iranischen Dokumenten weiterhin als Frau zu erkennen war.

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Das ungarische Verfassungsgericht hatte das Parlament gewarnt – doch das hat die Warnung ignoriert

Diese Änderung wurde ihm aufgrund des sehr restriktiven Transsexuellenrechts in Ungarn allerdings verwehrt. Die Behörde teilte ihm mit, dass die Geschlechtszugehörigkeit nur vom Standesamt geändert werden könne – was dieses wiederum ablehnte, weil der Mann nicht in Ungarn geboren wurde. An den Fall, dass jemand seinen Geschlechtseintrag anpassen möchte, der kein ungarischer Staatsbürger ist, wurde im entsprechenden Gesetz einfach nicht gedacht. Das hatte auch der ungarische Verfassungsgerichtshof kritisiert.

Doch das ungarische Parlament kümmerte sich nicht darum, diese Rechtslücken zu beseitigen – woraufhin sich der Mann an den EGMR wandte. Und der Gerichtshof gab dem Mann nun recht – nur wenige Wochen, nachdem in Ungarn ein noch strengeres Transsexuellengesetz in Kraft getreten ist.

Mittlerweile hat sich die Lage für Transpersonen in Ungarn noch weiter verschlechtert

Nun erfasst das Standesamt für sämtliche amtlichen Dokumente nicht mehr das Geschlecht, sondern das – unveränderliche – „Geschlecht bei der Geburt“, das als „biologisches Geschlecht“, festgelegt durch „primäre Geschlechtsmerkmale und Chromosomen“, bestimmt ist. Damit sind der amtliche Geschlechtseintrag und der dazu gehörende Vorname in Ungarn praktisch nicht mehr veränderbar. Auch gegen dieses Gesetz ist mittlerweile eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Der Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg ist eine Einrichtung des Europarats. Die Richterinnen und Richter kümmern sich um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats. Das Gericht hat keine Verbindung zur Europäischen Union.

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