Samstag, 20. April 2024
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Keine Invaliditätspension für 30-jährigen HIV-Patienten

Gericht geht davon aus, dass sich der Zustand des jungen Mannes wieder bessern kann

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Jener 30-jährige Mann, der wegen seiner HIV-Infektion und damit verbundenen psychischen Problemen eine unbefristete Invaliditätspension einklagen wollte, ist vorerst vor dem Arbeits- und Sozialgericht Salzburg gescheitert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sein Anwalt hat bereits Berufung eingebracht. 

Trotz Psychotherapie und Traumaambulanz blieb die Angst 

Wegen seiner Homosexualität war der Mann 2009 nach Wien gezogen. Dort infizierte sein 15 Jahre älterer Partner den damals 20-Jährigen bei dessen „ersten Mal“ mit HIV. Der Mann wurde zu drei Jahren unbedingter Haft und einer Zahlung von rund 5.000 Euro verurteilt.  

„Nach seiner Freilassung hat er mir zu verstehen gegeben, dass er sich rächen wird“, so der Salzburger beim ersten Prozesstermin. Zwei Jahre lang stalkte der Mann seinen Ex-Freund im Internet – bis dieser vor ihm aus Wien nach Deutschland flüchtete. 

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Doch trotz Psychotherapie und Besuchen in einer Traumaambulanz blieb die Angst. Der 30-Jährige fürchtet sich heute vor seinem Ex-Partner und dem erhöhten Risiko, aufgrund seiner HIV-Infektion an Krebs zu erkranken. Eine geregelte Arbeit scheint so nicht möglich. 

In den letzten Jahren war der 30-Jährige durchschnittlich 20 Wochen pro Jahr im Krankenstand

Seinem Anwalt zufolge war der Mann in den letzten Jahren durchschnittlich 20 Wochen pro Jahr im Krankenstand. Deshalb wollte der 30-Jährige, der mittlerweile in Deutschland lebt, eine unbefristete Invaliditätspension – von 2009 bis 2015 war er in Österreich beschäftigt. Doch die hat ihm die Pensionsversicherungsanstalt verweigert, worauf der Mann vor Gericht zog

Doch die beiden vom Gericht bestellten Gutachter kamen zu dem Schluss, dass sich der Zustand des Mannes bei einer adäquaten Behandlung bessern könne, einer Gutachterin zufolge sei dies in den letzten Monaten schon geschehen. Dazu passe auch, dass der 30-Jährige selbst mit dem Auto nach Salzburg gefahren war und einen Covid-19-Test durchgeführt hat. 

Die Gerichtsgutachter gehen davon aus, dass sich der Zustand des Mannes wieder bessern kann

Das Gericht folgte schließlich der Einschätzung der Gutachter und ließ den 30-Jährigen abblitzen. Eine Besserung des Zustandes bei der Inanspruchnahme der empfohlenen Behandlung sei sehr wahrscheinlich, so die Begründung. Außerdem absolvierte der Mann den größeren Teil seines Arbeitslebens in Deutschland und sei in Österreich seit Beendigung seiner Beschäftigung 2015 nicht mehr sozialversichert. 

Der Rechtsanwalt des Mannes legte umgehend Berufung ein. Die Einschätzung der Sachverständigen spiegle den Gesundheitszustand seines Mandanten nicht wider, so der Jurist. Außerdem habe es Fehler in der rechtlichen Beurteilung gegeben, so der Anwalt weiter. 

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