Freitag, 29. März 2024
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Homo-Adoption als „staatlich geförderte Pädophilie“: Geldstrafe für Kutschera

Der Evolutionsbiologe fühlte sich falsch zitiert

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Weil er sich 2017 in einem Interview mit der konservativen Linzer Homepage kath.net herablassend über Homosexuelle geäußert hat, wurde der Biologieprofessor Ulrich Kutschera wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – sowohl Kutscheras Anwalt als auch die Staatsanwaltschaft überlegen Rechtsmittel, berichtet der Hessische Rundfunk. 

Gleichgeschlechtliche Paare seien „sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“

In dem Interview zum Thema „Ehe für alle“ hatte Kutschera unter anderem behauptet, dass Kindesmissbrauch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wahrscheinlicher sei. „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen“, warnte er. Homosexuelle Paare seien, so der Evolutionsbiologe, „sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“.

Nach diesem Interview zeigten 17 Personen Ulrich Kutschera an. Einer von ihnen, ein 52-jähriger Arzt und Psychotherapeut aus Berlin, trat auch am Montag als Zeuge im Prozess auf. Er erklärte, dass er sich als schwuler Mann durch das Interview in seiner Menschenwürde verletzt gefühlt habe.

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17 Anzeigen nach dem Interview, die Staatsanwaltschaft warf Kutschera Volksverhetzung vor

So sei er durch dessen Äußerungen als „potentielles Homo-Kinderschänder-Szenario“ beleidigt und auf eine Ebene mit Verbrechern und Sexualstraftätern gestellt worden. Er sehe die Äußerungen als Hassrede. In seinem Bekanntenkreis, in dem es selbst Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen gebe, würden solche Äußerungen Ängste auslösen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Evolutionsbiologen vor, unter dem Vorwand angeblich „biowissenschaftlicher Fakten“ Homosexuellen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern zuzuschreiben. Sie forderte eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, da Kutschera die Menschenwürde Homosexueller in „höchsten Maße herabgewürdigt“ habe.

Kutscheras Anwalt hatte hingegen auf einen Freispruch plädiert und diesen mit der Meinungsfreiheit begründet. Ulrich Kutschera selbst bemühte sich während des Prozesses, seine Aussagen vor Gericht zu beweisen – was ihm allerdings nicht gelang.

„Es geht nicht um den guten oder schlechten Geschmack“, machte der Richter klar

„Es geht nicht um den guten oder schlechten Geschmack“, machte Richter Henning Leyhe bei der Urteilsverkündung klar. Er verurteilte den Wissenschaftler zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro wegen Beleidigung. Den Tatbestand der Volksverhetzung sah er nicht erfüllt. Mildernd sah der Richter, dass das Verfahren bereits seit 2017 laufe und Kutschera keine Vorstrafen habe.

Indem Kutschera sagte, Homosexuelle hätten eine „Falschpolung“ und bei Adoptionen sei ein „erhöhter Kindesmissbrauch“ wahrscheinlich, habe der Evolutionsbiologe Werturteile gefällt – darum seien diese Aussagen nicht durch die Meinungs- oder Wissenschaftsfreiheit gedeckt, so der Richter. Er empfahl dem Professor eine „Mäßigung im Diskurs“: „Man kann Sachen ablehnen, aber nicht herabwürdigen“, so der Richter.

In seinem Schlusswort gab sich Ulrich Kutschera versöhnlich: Er habe Homosexuelle nicht verletzen oder kriminalisieren wollen. Gleichzeitig betonte er, dass er sich um das „Kindeswohl“ sorge – und zeigte Fotos von einem Mädchen, das sich beim Ritzen verletzt hatte, und behauptete, dass 90 Prozent der Mädchen, die ohne Vater aufwüchsen, sich selbst verletzen würden.

Ein rechtskräftiges Urteil könnte auch dienstrechtliche Konsequenzen für Kutschera haben

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel. Ob auch Kutschera Rechtsmittel einlegt, ist unklar. Zu Beginn des Prozesses hatte er noch behauptet, für diesen „Präzedenzfall der Abschaffung der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit“ bis zum Bundesgerichtshof ziehen zu wollen. Nach dem Prozess warf er Kritikern und der Staatsanwaltschaft vor, die Aussagen aus dem Kontext gerissen zu haben. „Die gesamte Anklage geht komplett an dem vorbei, was in dem Interview steht“, so der Wissenschaftler.

Unterdessen könnte die Verurteilung für Ulrich Kutschera dienstrechtliche Folgen haben. Wissenschaftsministerin Angela Dorn von den Grünen sagte nach der Urteilsverkündung, die Universität Kassel habe zu prüfen, ob sich aus einem rechtskräftigen Urteil disziplinarische Folgen für den Professor ergeben. Die Universität selbst teilte mit, dass die „Äußerungen von Ulrich Kutschera empören“. Die Suche nach einem Nachfolger für den 65-Jährigen sei „auf einem guten Weg“.

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