Donnerstag, 28. März 2024
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Neuer Erlass zum Dritten Geschlechtseintrag in Kraft getreten

Trotzdem keine ungetrübte Freude bei den Vertretungen der Intersex-Community

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Der lang erwartete neue Erlass zum Dritten Geschlechtseintrag ist endlich da: Er bringt für intergeschlechtliche Menschen in Österreich einige Verbesserungen. Doch ganz sind die Interessensvertretungen mit dem Ergebnis nicht zufrieden.

Männlich, weiblich, divers, inter, offen – oder kein Eintrag

Wer sich nicht als männlich oder weiblich identifiziert, kann nun in seinen Dokumenten zwischen “divers”, “inter”, “offen” oder keinem Eintrag wählen. Änderungen, Ergänzungen und Löschungen sind durch die betreffende Person oder deren gesetzliche Vertretung möglich. 

Dass es sechs Auswahlmöglichkeiten gibt, sei ein “international einzigartig und ein unglaublicher Fortschritt für die Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen”, so Gabriele Rothuber von der HOSI Salzburg.

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Ein Gutachten ist weiterhin notwendig

Ganz zufrieden sind Verbände intergeschlechtlicher Menschen mit dem neuen Erlass aber nicht. Denn die alternativen Einträge stehen nach wie vor nur jenen Menschen offen, die mit Gutachten eine körperliche „Variante der Geschlechtsentwicklung“ belegen können.

Der Verband Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) kritisiert auch, dass in diesen Fällen die “Fixierung auf körperliche Geschlechtsmerkmale und deren Pathologisierung” bestehen bleibe. Positiv sieht der Verein, dass hierfür auch bereits vorhandene Gutachten verwendet werden können, was Retraumatisierungen vermeiden kann. 

Diverse Geschlechtseinträge schon bei der Geburt möglich

Weiters können dem neuen Erlass zufolge die Anzeiger der Geburt – das sind in der Regel Arzt, Ärztin oder Hebamme – künftig eine der vorgegebenen Möglichkeiten als Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde festlegen oder das Feld leer lassen.

Eine Berichtigung des Geschlechtseintrags „männlich“ oder „weiblich“ auf eine Bezeichnung des dritten Geschlechts oder umgekehrt kann dann nur auf Basis eines Fachgutachtens erfolgen.

Es stehe “Eltern von intergeschlechtlichen Kindern nicht offen, auch einen ‘weiblichen’ oder ‘männlichen’ Eintrag für ihr Kind zu wählen – was den Druck auf ‘vereindeutigende’ Operationen erhöhen könnte”, kritisiert deshalb Tobias Humer von VIMÖ. 

Wichtige Forderungen der Intersex-Community wurden nicht berücksichtigt

Weiters wird kritisiert, dass zentrale Forderungen aus dem Offenen Brief von mehr als 60 Organisationen an Innenminister Nehammer, der im Juli veröffentlicht wurde, in dem Erlass nicht umgesetzt wurden. “Nachdem die Grünen seit Jahren den Wunsch der Community nach Selbstbestimmung mittragen, gab es hier wohl Widerstand vom Koalitionspartner”, vermutet der VIMÖ. 

“Die Änderung des Erlasses ist ein wichtiger Schritt für die Inter* Community. Leider werden intergeschlechtliche Menschen weiterhin pathologisiert und der Schritt zur Selbstbestimmung bleibt in weiter Ferne”, zieht auch Luan Pertl von der Plattform Intersex Österreich deshalb eine zwiespältige Bilanz. 

Der umstrittene „Kickl-Erlass“ ist damit Geschichte

Der Erlass löst jenen ab, den der damalige Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ an die verantwortlichen Ämter geschickt hat. Er war eine Folge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018, in dem das Höchstgericht das Recht auf Eintragung jenes Geschlechts, das der persönlichen Identität entspricht, ausdrücklich anerkannt hat. 

Tatsächlich zugelassen wurden in dem Kickl-Erlass aber nur Dokumente mit dem Eintrag “X” oder “divers”. Der Eintrag “inter”, den der Klagende Alex Jürgen in seinen Dokumenten haben wollte, war nicht vorgesehen: Das sei in der Software nicht vorgesehen, hieß es damals aus dem Innenministerium. 

Der neue Erlass wurde in Zusammenarbeit von Innen- und Gesundheitsministerium sowie mit dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt überarbeitet. Er sollte nun dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum dritten Geschlechtseintrag entsprechen. Am Dienstag wurde er an die Länder und Gemeinden verschickt. 

Ein weiterer Etappensieg für die gesamte Community

Kickls Nachfolger Karl Nehammer von der ÖVP hat den Kickl-Erlass noch Ende Juni bei der Beantwortung einer Anfrage von Yannick Shetty, de, LGBTI-Sprecher der Neos, als verfassungsgemäß verteidigt – obwohl der bekannte Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner vom Rechtskomittee Lambda (RKL), der auch Alex Jürgen vertreten hat, genau das massiv angezweifelt und den Minister deshalb wegen Amtsmissbrauchs angezeigt hat. 

Die Gerichte gaben Graupners Zweifeln recht, das Innenministerium lenkte ein: Im Juli 2020 bekam Alex Jürgen schließlich eine Geburtsurkunde mit dem Geschlechtseintrag “inter” – als Einzelfallentscheidung, nachdem das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich den Erlass kassiert hatte. 

Korrektur: In einer früheren Version des Artikels war zu lesen, dass nur für zusätzliche Geschlechtseinträge ein Gutachten möglich sei – wir haben diesen Irrtum korrigiert.

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