Donnerstag, 25. April 2024
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Erstmals homosexuelle Pflegeeltern in Kroatien

Nach Urteil des Verfassungsgerichts lenken Politik und Behörden ein

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Nach einem fast drei Jahre dauernden Kampf konnte in Kroatien ein gleichgeschlechtliches Paar zum ersten Mal gemeinsam Kinder zur Pflege aufnehmen. Das bestätigte nun die kroatische Vereinigung für Regenbogenfamilien. Den Weg dazu ebnete das Verfassungsgericht im Februar mit einem bahnbrechenden Urteil. 

Nachdem das schwule Paar von den Behörden abgelehnt wurde, zogen die Männer vor Gericht

Im Jahr 2017 wurde das Paar von den Behörden noch als Pflegeeltern abgelehnt. Gleichgeschlechtliche Paare würden im Pflegegesetz nicht als Familie anerkannt, lautete die Begründung. Dagegen zogen die beiden Männer vor das kroatische Verfassungsgericht. 

Das gab dem schwulen Paar im Februar schließlich recht: Die Richter stellten fest, dass die bisherige Gesetzeslage Homosexuelle übergangen und damit diskriminiert habe. „Das ist verfassungsmäßig inakzeptabel“, heißt es in dem Urteil. 

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Diskriminierung war „verfassungsmäßig inakzeptabel“

Das Höchstgericht die zuständigen Gerichte an, das Pflegegesetz so auszulegen, dass alle Menschen die gleichen Rechte hätten, Pflegeeltern zu werden, „egal ob sie in einer offiziellen oder inoffiziellen Partnerschaft leben“. 

Als Folge des Urteils korrigierte das Familienministerium kurz darauf den ablehnenden Bescheid der zuständigen Behörde. Daraufhin konnte das Paar erneut den Bewertungsprozess durchlaufen, den es letztendlich bestand und die notwendige Pflegelizenz erhielt. 

Die kroatischen Behörden lenkten schneller ein als gedacht

Die kroatische Vereinigung der Regenbogenfamilien zeigte sich in einer Stellungnahme überrascht, dass die Behörden so schnell eingelenkt hätten. Man habe damit gerechnet, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen zu müssen. 

Als nächstes möchte der Verband für eine Öffnung des Adoptionsrechts in Kroatien kämpfen. “Unsere Verfassung und Gesetze sind sehr klar und einfach: keine Person darf aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden”, heißt es in einer Stellungnahme. 

Das konservativ-katholisch geprägte Kroatien hatte im Jahr 2013 die Ehe in einer Volksabstimmung als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und die Öffnung der Zivilehe dadurch verhindert. Daraufhin verabschiedete die Regierung 2014 ein Gesetz für Eingetragene Partnerschaften, das schwulen und lesbischen Paaren fast alle Rechte von Ehepartnern zugesteht, mit Ausnahme der Adoption. 

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