Samstag, 20. April 2024
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Ex-Partnerin der besten Freundin bedroht: 22-Jährige vor Gericht

Sie soll die Verflossene am Hals gepackt und mit der Faust bedroht haben

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Weil die Verflossene ihrer besten Freundin ihrer Ex noch immer nachstellte, rastete eine 22-Jährige aus der nordrhein-westfälischen Gemeinde Bönen aus – und landete deshalb nun vor Gericht, berichtet der Westfälische Anzeiger.

Die Ex hatte ein Problem mit der Trennung – und die beste Freundin daraufhin ein Problem mit der Ex

Zuerst hatte die 22-Jährige miterlebt, dass ihre Freundin in der Beziehung mit der Frau aus dem nahen Unna nicht glücklich war. Schließlich trennten sich die beiden Frauen. Doch die Ex wollte das Ende der Beziehung nicht einsehen: Sie hoffte auf eine Versöhnung, rief immer wieder an oder legte Blumen vor die Tür.

Das konnte die 22-Jährige nicht weiter ansehen: Am Abend des 22. Dezember stattete sie der verzweifelten Ex ihrer besten Freundin einen Besuch ab. Es kam schon vor der Wohnung zum Streit. Dabei verlor die junge Frau die Kontrolle. Sie schubste ihre Gegnerin, drang in ihre Wohnung ein, packte sie am Hals, würgte sie und erhob drohend ihre Faust, so die Staatsanwaltschaft in der Anklage.

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Erst als ein Nachbar des Opfers zufällig auftauchte, flüchtete die 22-Jährige. Kurz darauf soll die der Frau noch eine Sprachnachricht gesendet haben: „Melde du dich noch einmal bei ihr, und du landest im Krankenhaus“, soll sie dabei gedroht haben.

Die unbescholtene junge Frau gibt sich vor Gericht einsichtig

Nun musste sich die junge Frau wegen Hausfriedensbruchs, Körperverletzung und versuchter Nötigung vor dem Amtsgericht Unna verantworten. Dabei erzählte sie die Vorgeschichte des verhängnisvollen Abends. So habe sie sich vor dem späteren Opfer sogar als neue Partnerin ihrer besten Freundin ausgegeben, damit diese aufhörte, ihrer Ex nachzustellen – doch ohne Erfolg. Deshalb wollte sie sie Frau zur Rede stellen.

Dass sie die Ex ihrer besten Freundin geschubst und am Hals gepackt hatte, gab die 22-Jährige vor Gericht auch zu. An die erhobene Faust konnte sie sich aber nicht erinnern. Dass sie nach dem Angriff der Frau in einer Sprachnachricht gedroht hatte, bestritt sie allerdings vehement.

Insgesamt zeigte die Frau vor Gericht aber Einsicht: „Das war nicht richtig, sich einzumischen. Im Nachhinein bereue ich das auch“, zitiert sie der Westfälische Anzeiger. Weil sie bis dahin unbescholten war und das Opfer nicht erheblich verletzt wurde, stellte der Richter das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 Euro schließlich ein.

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