Freitag, 19. April 2024
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Deutsche Justizministerin möchte mehr Rechte für lesbische Mütter

Gemeinsames Sorgerecht für lesbische Paare zum Wohl des Kindes

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In Deutschland plant Justizministerin Christine Lambrecht von der SPD ein gemeinsames Sorgerecht für lesbische Paare ab der Geburt des Kindes. Derzeit muss die nicht-leibliche Mutter das Kind adoptieren, um die notwendigen Rechte zu bekommen.

Gegenüber der Welt erklärte Lambrecht, der Vorschlag sei im Sinne des Kindeswohls. „Wenn der Geburtsmutter etwas zustößt, kann nach der bisherigen Rechtslage das Kind in eine rechtlich ungesicherte Situation kommen, solange das Adoptionsverfahren durch die Partnerin noch nicht abgeschlossen ist. Ich möchte verhindern, dass Kinder in einem solchen Fall ohne Elternteil dastehen“, erklärte sie der Zeitung.

Keine Elternschaft für drei Personen

Ausnahmen gebe es für nicht-eheliche Kinder, die durch eine private Samenspende gezeugt wurden. „Wenn es einen Vater gibt und der seine Vaterrolle auch übernehmen will, gilt das natürlich nicht“, so die Ministerin. Bei ehelichen Kindern gelte immer der Ehepartner als rechtlicher Elternteil, nicht der biologische Vater. Eine Elternschaft von drei Personen werde es nicht geben, so Lambrecht.

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Der Entwurf des entsprechenden Gesetzes befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, bestätigte auch ein Sprecher des Ministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd). Anschließend sollen noch Bundesländer und Verbände um Stellungnahmen gebeten werden.

CDU und CSU blockieren die Pläne der Justizministerin noch

Wann der Entwurf schließlich im Kabinett und im Bundestag landet, ist noch nicht klar. Derzeit blockieren die von CDU und CSU geführten Ministerien den Entwurf. Hier gebe es Befürchtungen, dass die Väter aus ihrer rechtlichen Position verdrängt werden sollten, so Lambrecht gegenüber der Welt.

Für schwule Paare wird sich durch die Gesetzesänderung nichts ändern. „Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Kind auch immer eine leibliche Mutter hat. Daher lässt sich das Modell nicht genauso auf schwule Paare übertragen“, betont die Justizministerin.

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