Donnerstag, 28. März 2024
HomePolitikEuropaRussische LGBTI-Aktivistin ermordet: Acht Jahre Haft

Russische LGBTI-Aktivistin ermordet: Acht Jahre Haft

Haben die Behörden beim Hintergrund der Tat weggeschaut?

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Im Sommer 2019 wurde die St. Petersburger LGBTI-Aktivistin Jelena Grigorjewa mit zahlreichen Messerstichen brutal umgebracht. Nun wurde ihr Mörder verurteilt, berichtet das Portal queer.de – zu einer für russische Verhältnisse recht milden Strafe.

Für die Behörden war der Mord schnell eine „besoffene Geschichte“

Acht Jahre und einen Monat muss der Besitzer eines Elektrogeschäfts wegen Mordes an der bisexuellen Bürgerrechtlerin in ein Hochsicherheits-Straflager. Er hatte zunächst in Verhör und dann vor Gericht gestanden, Grigorjewa betrunken im Streit getötet zu haben.

Die Leiche der 41-Jährigen war am Morgen des 21. Juli in der Nähe ihres Wohnhauses von Passanten in einem Busch gefunden worden. Wie eine Obduktion ergab, wurde Grigorjewa mit acht Messerstichen in den Rücken und den Kopf erstochen und gewürgt. Sie hinterlässt eine heute 21-Jährige Tochter.

- Werbung -

Todesdrohungen gegenüber der Aktivistin wurden nie verfolgt

Beobachter befürchteten zunächst ein Hassverbrechen, da der Name der Aktivisten auf einer ominösen Todesliste auftauchte, deren Ursprung nie vollständig geklärt werden konnte. Auch wurde Grigorjewa vor ihrem Tod von einem landesweiten Anti-LGBTI-Aktivisten bedroht. Sie sei auch „Opfer von Gewalt“ gewesen und habe Morddrohungen erhalten, so der oppositionelle Aktivist Dinar Idrisow. Auf die Anzeigen dieser Vorfälle reagierte die Polizei aber nicht.

Die Ermittler nahmen schnell einen Verdächtigen fest, der die 41-Jährige kannte. Den offiziellen Angaben zufolge handelte es sich um eine Tat unter zwei Personen, die in jener Nacht betrunken auf einer Parkbank in Streit gerieten. Der nun Verurteilte war bereits wegen Drogendelikten vorbestraft. 

Ein möglicher homophober Hintergrund interessierte die Behörden nicht

Die Polizisten betonten im Zuge der Ermittlungen, dass die LGBTI-Aktivistin „ein asoziales Leben“ geführt und „oft Alkohol getrunken“ habe, unter anderem mit ihrem dem nun verurteilten Mann. Weitere Angaben zu den Beweisen machte die Polizei nicht. Ob es sich bei der Tat um ein Hassverbrechen gehandelt hat, wurde nicht untersucht.

Das empört St. Petersburger LGBTI-Aktivistinnen und -Aktivisten. „In dieser Hinsicht halten wir die Untersuchung nicht für effektiv. Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt“, erklärte Maxim Olenichev, Rechtsberater der LGBTI-Organisation „Exit“.

Die Anwältin von Grigorjewas Mutter glaubt, dass mehr hinter dem Mord stecken könnte

Eine Anwältin der Gruppe hatte auch die Mutter der Getöteten als Nebenklägerin vertreten. Sie beantragte eine Prüfung, ob es sich bei der Tat um ein Hassverbrechen gehandelt habe – das hätte den Strafrahmen erhöht. Doch sie blitzte damit vor Gericht ab.

Am Montag sagte die Anwältin, sie glaube, dass der Angeklagte das Verbrechen in dieser Form gestanden habe, um die Verantwortung für ein schwerwiegenderes Verbrechen zu vermeiden. Sie wollte weder ein Hassverbrechen ausschließen noch ein politisches Motiv oder die Beteiligung mehrerer Personen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner