Samstag, 20. April 2024
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Algerien: 44 Verurteilungen wegen Homosexualität

Lange Haftstrafen für die beiden Hauptangeklagten

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In Algerien sind 35 Männer und neun Frauen wegen Homosexualität verurteilt worden. Die beiden Hauptangeklagten haben sogar die Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis sowie eine Geldstrafe erhalten, die anderen Angeklagten erhielten eine einjährige Bewährungsstrafe auf Bewährung.

„Öffentliche Unzucht“ und Corona-Quarantäneregeln als Anklagepunkte

Das berichtet die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW). Der Prozess hat nach HRW-Informationen bereits am 3. September stattgefunden. Die Verurteilungen erfolgten wegen „gleichgeschlechtlicher Beziehungen“, „öffentlicher Unzucht“ und eines angeblichen Bruchs der Corona-Quarantäneregelungen.

Die Verurteilten sollen angeblich am 24. Juli in einem Privathaus im Nordosten des Landes eine „schwule Hochzeit“ gefeiert haben. Die meisten Teilnehmer der Veranstaltung sollen Studierende gewesen sein.

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Nach Beschwerden der Nachbarn wurde die Feier von der Polizei gestürmt. Als Beweise für die „schwule Hochzeit“ wurden im Polizeibericht die Dekoration des Hauses, der Blumenschmuck, traditionelle Süßigkeiten sowie das angeblich schwule Aussehen der Männer angeführt.

„Ungeheuerliche Verletzung der Grundrechte“

„Die Angriffe der algerischen Behörden auf persönliche Freiheiten ist nichts Neues, aber dutzende Studierende wegen ihrer vermuteten sexuellen Orientierung festzunehmen, ist eine ungeheuerliche Verletzung ihrer Grundrechte“, ärgert sich Rasha Younes, die LGBTI-Expertin von Human Rights Watch.

Sie fordert die Behörden auf, die Hauptangeklagten sofort freizulassen. Die Urteile würden HRW zufolge das Recht auf Privatsphäre verletzen, das auch in der algerischen Verfassung garantiert werde. Die Verurteilten haben gegen das Urteil berufen, für die Berufungsverhandlung gibt es noch keinen Termin.

Homosexualität ist in Algerien illegal. Nach Paragraf 338 des Strafgesetzbuches können gleichgeschlechtliche Handlungen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zusätzlich können nach Paragraf 333, der „öffentliche Unzucht“ bestraft, noch sechs Monate noch sechs Monate bis drei Jahre Haft aufgeschlagen werden – und eine Geldstrafe, wenn „Akte gegen die Natur mit einem Vertreter des gleichen Geschlechts“ vollzogen wurden.

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