Samstag, 20. April 2024
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Terror-Mord in Dresden: Handelte der Islamist aus Schwulenhass?

20-Jähriger ersticht 55-Jährigen mitten in der Innenstadt - sein Partner überlebt

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Am 4. Oktober soll Abdullah Al H. zwei Männer in der Dresdner Innenstadt mit Küchenmessern angegriffen haben. Ein 55-Jähriger starb bei dem Angriff. Die Behörden gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus – bei dem auch Hass auf Schwule eine Rolle gespielt haben könnte, wie der Spiegel nun berichtet.

Die beiden Männer besichtigten gerade Dresden, als sie von dem Syrer angegriffen wurden

Ein 55-jähriger Mann aus Krefeld und sein zwei Jahre jüngerer Begleiter aus Köln haben sich gerade Dresden angesehen, als sie von dem 20 Jahre alten Syrer mit zwei Messern angegriffen wurden. Eines der Küchenmesser war länger als 20 Zentimeter. Der 55-Jährige starb später im Krankenhaus. Sein Partner überlebte die Attacke und ist mittlerweile wieder nach Köln zurückgekehrt.

Gegen den Syrer wurde Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Nun gehen die ermittelnden Beamten offenbar der Frage nach, ob Schwulenfeindlichkeit der Auslöser für den Angriff gewesen sein könnte. Eine Todesanzeige, die in einer regionalen Zeitung erschienen war, weist die beiden Männer offenbar als Lebenspartner aus. Aus sächsischen Sicherheitskreisen heißt es nach Spiegel-Informationen, die Männer könnten dem Islamisten als Paar erschienen sein.

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Die beiden Opfer dürften ein Paar gewesen sein

Eine offizielle Stellungnahme der Ermittler zu diesem möglichen Tatmotiv gibt es dazu nicht. Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag erklärte der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt, man äußere sich nicht „zur sexuellen Orientierung von Tatopfern“. Dies sei „nicht unsere Aufgabe“. Mittlerweile hat die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren übernommen.

Der mutmaßliche Täter soll im Oktober 2015 nach Deutschland gekommen sein. Bereits 2016 stand er wegen Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung vor Gericht. Im Frühsommer 2017 soll er sich dem „Islamischen Staat“ zugewandt haben. 

Der mutmaßliche Täter wurde observiert – und konnte trotzdem angreifen

Deshalb wurde er auch 2018 wegen „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendhaftstrafe verurteilt. Nur fünf Tage vor der tödlichen Tat soll der abgelehnte Asylwerber aus dem Gefängnis entlassen worden sein. Ob er sich in der Haft weiter radikalisiert hatte, wird nun geprüft.

Seit seiner Entlassung soll der Mann observiert worden sein, so der sächsische Verfassungsschutz – auch am Tag der Tat, allerdings nicht rund um die Uhr. Es sei „sehr, sehr bitter“, wenn trotz dieser Maßnahmen die schreckliche Tat nicht verhindert werden konnte, so der Chef des Landesverfassungsschutzes, Dirk-Martin Christian.

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