Donnerstag, 25. April 2024
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Massenprozess wegen Homosexualität in Nigeria gescheitert

Keine Zeugen: Ist das umstrittene Anti-Homo-Gesetz nun am Ende?

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In Nigeria hat ein Richter am Dienstag einen Fall abgewiesen, in dem 47 Männer wegen „öffentlicher Zuneigung zu Mitgliedern des gleichen Geschlechts“ angeklagt waren. Damit ist ein Musterprozess für die drakonischen Anti-Homosexualitäts-Gesetze im bevölkerungsreichsten Land Afrikas gescheitert.

Die Staatsanwaltschaft hat es nicht geschafft, Zeugen für ihre Vorwürfe zu finden

Grund für die Abweisung war, dass die Staatsanwaltschaft nicht vor dem Bundesgericht in Lagos erscheinen ist, nachdem sie für den Fall, der bereits mehrfach vertagt worden war, keine Zeugen benennen konnte. Richter Rilwan Aikawa sagte, er habe den Fall deshalb wegen „fehlender Sorgfalt in der Strafverfolgung“ abgewiesen. Nach nigerianischem Recht könnte der Fall aber wieder aufgenommen werden.

Angeklagt waren 47 Männer, die 2018 bei einer Razzia in einem Hotel in Lagos festgenommen wurden. Polizeibeamte sagten aus, die Männer wären in eine schwule Vereinigung aufgenommen worden, die Angeklagten beteuerten, nur an einer Geburtstagsfeier teilgenommen zu haben.

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Die Verhafteten wurden an den Pranger gestellt

Einige der Männer sagten, dass sie nach der Razzia in der Öffentlichkeit und ihren Familien stigmatisiert worden waren. Die Polizei hatte am Tag nach ihrer Festnahme eine Pressekonferenz abgehalten, die im Fernsehen übertragen wurde und während dieser die Männer identifiziert werden konnten.

„In den letzten zwei Jahren hat das viel Schaden in meinem Leben angerichtet“, so Chris Agiriga, der ebenfalls angeklagt war. Die Entscheidung des Gerichts werde ihm nicht helfen, sich mit seiner Familie zu versöhnen, die ihn deshalb verstoßen hatte.

Damit sind die strengen Gesetze gegen Homosexualität praktisch gescheitert

Der Prozess galt als Testfall für ein Gesetz, das vom nigerianischen Ex-Präsidenten Goodluck Jonathan unter großen internationalen Protesten 2014 eingeführt wurde. Es bestraft gleichgeschlechtliche „amouröse Beziehungen“ oder gleichgeschlechtliche Ehen mit bis zu 14 Jahren Gefängnis.

In diesem Fall hätte den Angeklagten eine zehnjährige Haftstafe gedroht. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters haben die mit dem Fall betrauten Verteidiger und Staatsanwälte gesagt, dass bis jetzt noch niemand nach diesem Gesetz verurteilt worden ist.

Bürgerrechtler fordern Aufhebung des Gesetze

„Sie können nicht einmal einen Fall darum herum bauen“, sagt Emmanuel Sadi von der Bürgerrechtsgruppe „The Initiative for Equal Rights“ (TIERS) zur Entscheidung des Gerichts. Er hoffe, die Regierung werde erkennen „wie überflüssig es als Gesetz ist, und sie sind offen dafür, es zu entfernen oder aufzuheben“.

Homosexualität ist in der konservativen Gesellschaft Afrikas oft sozial verpönt, in vielen Ländern gelten auch noch Gesetze aus der Kolonialzeit, die gleichgeschlechtliche Handlungen verbieten. Diese wurden in den letzten Jahren vereinzelt auch verschärft. Es drohen jahrelange Haft oder sogar die Todesstrafe.

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