Donnerstag, 18. April 2024
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Schwuler Mann aus Gambia darf nicht aus der Schweiz abgeschoben werden

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hebt Entscheidung des Bundesgerichts auf

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Die von der Schweiz beabsichtigte Abschiebung eines schwulen Mannes nach Gambia verstößt gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden und das Urteil aufgehoben.

Die Behörden glaubten dem Mann nicht, dass er in Gambia gefoltert wurde

Der Mann kam 2008 im Alter von 34 Jahren in die Schweiz. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, weil die Schweizer Behörden ihm nicht glaubten, dass er in Gambia gefoltert wurde. Daraufhin wurde er mehrmals wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz verurteilt.

Im Jahr 2014 ging er eine Lebenspartnerschaft mit einem 66-jährigen Schweizer ein, der vor seinem Tod 2019 eine Familienzusammenführung beantragte. Doch ein Gericht in St. Gallen wies den Antrag ab: Es liege im öffentlichen Interesse, den schwulen Gambier zu deportieren, weil er bereits mehrmals verurteilt worden sei. 

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Auch eine Lebenspartnerschaft brachte nicht das ersehnte Bleiberecht

Diese Entscheidung wurde 2018 vom Bundesgericht bestätigt: Die Familie des Mannes wäre ausreichend in der Lage, ihn vor Angriffen und Diskriminierung zu schützen. Außerdem habe sich die Lage sexueller Minderheiten in Gambia auch insgesamt verbessert. Die Schlussfolgerung des Schweizer Bundesgerichts: Der Mann dürfe abgeschoben werden.

Doch das sahen die europäischen Richter anders: Demnach würde das bloße Verbot homosexueller Handlungen die Abschiebung noch nicht unmöglich machen. Allerdings hätten die Schweizer Kollegen die Risiken, denen der Mann in seinem Herkunftsland ausgesetzt sei, nicht ordnungsgemäß geprüft.

Weil der Schweiz die Sicherheit des Mannes in Gambia egal war, hat sie gegen das Folterverbot verstoßen

So hätte die Schweiz sicherstellen müssen, dass Polizei und Justiz in Gambia „bereit und in der Lage“ seien, den Mann vor möglichen Misshandlungen zu schützen. Damit habe sie gegen das in Artikel 3 der EGMR verankerte Folterverbot verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts deshalb einstimmig aufgehoben, wie am Dienstag bekanntgegeben wurde. Außerdem muss die Schweiz dem Kläger seine Auslagen in der Höhe von 14.500 Euro erstatten.

Gleichgeschlechtlicher Sex wird in Gambia seit 2014 mit lebenslanger Haft bestraft. Im Jahr 2015 sagte Yahja Jammeh, der damalige Präsident des Landes, Homosexuelle seien „Ungeziefer“, das man „töten soll wie Moskitos“ und das gefährlicher sei „als Tsunamis und Erdbeben“. Auch nach seinem Sturz 2017 hat sich die Situation sexueller Minderheiten in dem Land nicht nennenswert verbessert.

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