Samstag, 20. April 2024
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Volksverhetzung: Bremer Pastor Latzel in erster Instanz zu 8.100 Euro verurteilt

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Weil er zum Hass auf Homosexuelle angestachelt habe, wurde der Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Strafe liegt im unteren Bereich des Möglichen.

Im Eheseminar hörten die Paare von „diesen Verbrechern vom CSD“ und der „teuflischen Homo-Lobby“

Der streng-konservative Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde hatte sich im Oktober 2019 in einem Eheseminar vor 30 Paaren geäußert. Dabei sagte er unter anderem, dass der „ganze Genderdreck eine Art Angriff auf Gottes Schöpferordnung“ sei.

Außerdem liefen überall „diese Verbrecher rum vom CSD, feiern Partys und am Rathaus hängt die Regenbogenfahne. Das sind bewusst anti-christliche Dinge, mit denen die Ehe torpediert wird“, so der Geistliche weiter.

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Bei dem Seminar sprach Latzel auch von einer „teuflischen“ Homo-Lobby. Ein Mitschnitt des Eheseminars wurde im März mit der Einwilligung Latzels auf seinem YouTube-Kanal online gestellt, der rund 25.000 Abonnenten hat. Dadurch kam es zu einem öffentlichen Aufschrei, durch den der Pastor letztendlich vor Gericht landete.

Latzel betonte, mit seinen Äußerungen wollte er Homosexuelle nicht generell beleidigen

Vor Gericht verteidigte sich Latzel damit, dass sich die Äußerungen nicht generell auf Homosexuelle bezogen hätten, sondern auf jene Homosexualität, die in der Bibel als Sünde abgelehnt werde. Doch diese Argumentation ließ die Richterin nicht gelten: Homosexualität ohne Menschen sei nicht vorstellbar, betonte sie. 

Der Richterin zufolge würden Latzels Äußerungen über die „Verbrecher vom CSD“ außerdem den Schluss nahelegen, dass man gegen diese mit einer „Lizenz zum Handeln“ vorgehen dürfe. Sie attestierte dem Pastor ein „großes Redetalent“ und wünschte sich, dass er dieses stärker für einen freundlicheren Umgangston nutze.

„Beschränkung der Meinungsfreiheit“: Anwalt will berufen

Schlussendlich hat das Amtsgericht Bremen Olaf Latzel zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagsätzen zu je 90 Euro – also insgesamt 8.100 Euro. Damit liegt das Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 120 Tagsätze zu je 90 Euro gefordert hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts angekündigt. Latzels Anwalt bezeichnete das Urteil als „Katastrophe“ und „Einfallstor zur Beschränkung der Meinungsfreiheit“. Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) wird sich Mitte Dezember mit dem Urteil gegen den Pastor beschäftigen und über eine Fortsetzung des derzeit ausgesetzten Disziplinarverfahrens beraten.

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