Samstag, 20. April 2024
HomePolitikEuropaDeutschland entschädigt homosexuelle Soldaten

Deutschland entschädigt homosexuelle Soldaten

Bis 2000 durften Schwule und Lesben in der Bundeswehr nicht mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut werden

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Deutschland hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Entschädigung homosexueller Soldaten beschlossen. Sie sollen rehabilitiert und mit einer symbolischen Summe finanziell entschädigt werden. Die Entschädigung gilt für die Bundeswehr und die Nationale Volksarmee der DDR. Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

3.000 Euro pauschal als Entschädigung für betroffene Armeeangehörige

Mit dem Beschluss werden Urteile der Truppengerichte aufgehoben, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen gefällt wurden. Für jedes aufgehobene Urteil sollen 3.000 Euro Entschädigung gezahlt werden. Diese Summe enthalten auch Soldatinnen und Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden.

Erst am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller durch die Bundeswehr beendet: An diesem Tag wurde ein Erlass zur Personalführung homosexueller Soldaten aufgehoben.

- Werbung -

Doch auch nach dem Jahr 2000 gab es Fälle, in denen Soldatinnen und Soldaten diskriminiert wurden: So habe der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Geheimdienst der Bundeswehr, noch etwa 2000 Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung „überwacht und zu einem Outing gezwungen“, so LGBTI-Organisationen.

Der Verteidigungsministerium rechnet mit etwa 1.000 Anträgen

Schätzungen des Verteidigungsministeriums zufolge werden etwa 1.000 Betroffene die Entschädigung beantragen. Bis 2025 rechnet man mit Entschädigungskosten von maximal sechs Millionen Euro, dazu kommen noch etwa 1,5 Millionen Personal- und Sachkosten.

„Dieser Gesetzentwurf ist ein großes Zeichen gegen Diskriminierung, es ist aber vor allen Dingen ein wichtiger Schritt für die Betroffenen selbst“, sagte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer bereits vor der Kabinettssitzung. Man könne das erlittene persönliche Unrecht zwar nicht wiedergutmachen, setze aber „ein Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen, die nichts anderes wollten, als Deutschland zu dienen“.

Lob für die gute Absicht, aber auch Forderungen nach Nachbesserungen

Lob für die Initiative kommt von deutschen LGBTI-Initiativen, die aber auch Nachbesserungen forderten. So sollten auch individuelle Entschädigungen möglich sein, da der Schaden für die meisten diskriminierten Armeeangehörigen die pauschal gezahlten 3.000 Euro oft weit überschreite.

Auch sollten die Entschädigung nicht nur Menschen zustehen, die bis Mitte 2000 diskriminiert wurden, sondern auch jenen Armeeangehörigen, die bis Ende 2009 wegen ihrer sexuellen Orientierung vom MAD überwacht wurden. Diese Überwachung bedeute „das Eingreifen des Staates in den persönlichen Lebensbereich“ und müsse deshalb auch berücksichtigt werden.

QueerBw, die Vereinigung von LGBTI-Armeeangehörigen, betonte am Mittwoch auf Twitter, man werde im Gesetzgebungsprozess das Ziel einer vollumfänglichen Rehabilitierung und echten Entschädigung weiter verfolgen.

In den Anfangsjahren der Bundeswehr mussten schwule Soldaten mit Entlassung oder Degradierung rechnen. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber bis zur Aufhebung des Erlasses im Jahr 2000 nicht mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner