Freitag, 29. März 2024
HomePolitikInlandNeue Corona-Regeln: Unter diesen Bedingungen sind Dreier wieder erlaubt

Neue Corona-Regeln: Unter diesen Bedingungen sind Dreier wieder erlaubt

Auch für Internet-Dates gibt es neue Vorgaben

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Seit heute sind die Regeln für den Umgang miteinander in Österreich wieder lockerer: So sind ab sofort auch wieder Geschäfte, die keine Waren des täglichen Gebrauchs liefern, wieder geöffnet – und auch beim Umgang miteinander ist wieder mehr möglich.

Jetzt untertags erlaubt: Treffen von bis zu sechs Personen aus einem Haushalt

So dürfen jetzt pro Tag bis zu sechs Personen aus einem anderen Haushalt getroffen werden. Dabei kann es sich – im Gegensatz zur vorigen Version der Verordnung – auch um Menschen handeln, mit denen man zuvor hauptsächlich virtuell Kontakt hatte. Ein reales Treffen mit dem Internet-Date, mit dem man schon länger schreibt, ist also ab heute wieder erlaubt, auch ein Dreier mit einem Paar. Gruppenparties oder ähnliche Treffen bleiben aber nach wie vor verboten.

Eine Ausnahme gibt es für die Weihnachtsfeiertage und den Silvesterabend. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember dürfen sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig davon, in wie vielen Haushalten sie leben. Auch gilt an diesen Tagen die nächtliche Ausgangssperre nicht, man kann also auch nach 20.00 Uhr weiterfeiern.

- Werbung -

Allerdings sollte man diese Personen untertags treffen. Denn von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr gelten wieder Ausgangsbeschränkungen. Das Haus darf in dieser Zeit nur aus wichtigen Gründen – wie Arbeit, Lebensmitteleinkauf, Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen oder Erholung an der frischen Luft – verlassen werden.

Auch alle Geschäfte und Dienstleister haben ab heute wieder geöffnet

Ab heute sind auch der gesamte Handel und alle Dienstleistungen wieder geöffnet – das betrifft zum Beispiel Sex-Shops, Kosmetikstudios, Baumärkte oder andere kleine Händler, die keine Lebensmittel verkaufen. Hier gilt Maskenpflicht, pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur ein Kunde im Geschäft sein. Verboten bleiben hingegen Hausbesuche der „körpernahen Dienstleister“. 

Noch bis mindestens 7. Jänner geschlossen bleibt in Österreich die Gastronomie. Von 6.00 bis 19.00 Uhr ist die Abholung von Speisen und Getränken gestattet, geliefert darf rund um die Uhr werden. Nicht abgeholt dürfen hingegen alkoholische Getränke werden – das betrifft vor allem Punschstände.

Keine Events und Quarantäne nach Auslandsaufenthalten

Untersagt bleiben auch sämtliche Veranstaltungen – Ausnahmen gibt es unter anderem für religiöse Veranstaltungen oder Demonstrationen. Hotels, Theater oder Kinos sollen wieder ab 7. Jänner wieder aufsperren können – je nachdem, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt. Dazu soll es im Dezember noch nähere Beratungen geben. Ähnliches gilt für Fitnessstudios oder Hallenbäder.

Wer die Feiertage im Ausland verbringt, muss aufpassen: Denn für die Rückkehr aus Ländern, die mehr als 100 Coronavirus-Fälle pro 100.000 Einwohner haben, gilt von 19. Dezember bis 10. Jänner eine zehntägige Quarantänepflicht. Nach fünf Tagen ist ein Freitesten durch einen PCR-Test möglich. Für Geschäftsreisende und Pendler gibt es Ausnahmen.

Die Maßnahmen, die am heutigen 7. Dezember in Kraft getreten sind, bleiben vorerst bis 6. Jänner gültig.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner