Freitag, 29. März 2024
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Rechtsstaatlichkeit: EU verschiebt Sanktionen für Ungarn und Polen

Konsequenzen für LGBTI-Feindlichkeit könnte es für die beiden Staaten erst in zwei Jahren geben - oder noch später

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Ungarn und Polen dürfen sexuelle Minderheiten offenbar wie bisher bedrängen und diskriminieren, ohne dass die Europäische Union spürbare Konsequenzen aus diesem Verhalten zieht. Das geht aus einem Kompromissvorschlag für den Rechtsstaatsmechanismus hervor, den die deutsche EU-Ratspräsidentschaft für den ab heute stattfindenden Gipfel ausgehandelt hat.

Die Blockadehaltung beim Budget war erfolgreich

Mit einer Blockade des kommenden EU-Budgets und den damit verbundenen Corona-Hilfen wollten die Netto-Empfänger Ungarn und Polen verhindern, dass die Auszahlung von EU-Geld künftig an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien geknüpft wird – wie zum Beispiel den Schutz sexueller Minderheiten, die Unabhängigkeit der Gerichte oder die Pressefreiheit. Der harte Kurs dürfte erfolgreich gewesen sein: Nun könnte der strenge Mechanismus aufgeweicht werden.

So soll in einer Zusatzerklärung stehen, dass zunächst der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit des Rechtsstaatsmechanismus prüfen soll. Das kann bis zu zwei Jahre dauern – und eine endgültige Entscheidung damit bis zu den nächsten ungarischen Wahlen verschoben werden. Außerdem soll der Mechanismus nicht automatisch in Kraft treten, wenn die entsprechenden Gremien eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit feststellen: Auf Forderung des betroffenen Mitgliedslandes sollen die Staats- und Regierungschefs der EU über die Sanktionen beraten müssen – was wieder Zeit kostet. In Brüssel wird diese Klausel bereits als „Notbremse“ oder „Orbán-Schleife“ bezeichnet.

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Für Orbán haben „Gendersachen“ nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun

Dass sich die EU auf Polen und Ungarn zubewegt, hatte sich schon angekündigt: Nach Beratungen mit der polnischen Regierung am Dienstag hatte der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán betont, dass man einer Lösung schon recht nahe sei – aber Rechtsstaatsangelegenheiten nichts mit Finanzen zu tun hätten und nicht „mit Gendersachen oder Migration verknüpft werden“ sollten. Dazu passt, dass in einer früheren Version der Zusatzerklärung noch stehen sollte, dass die EU-Kommission Ungarn nicht zwingen werde, Migranten aufzunehmen sowie Polen nicht vorschreiben werde, das konservative homo- und transfeindliche Familienbild aus der Verfassung zu streichen. Dieser Wortlaut fand sich aber in einer neuen Fassung der Erklärung nicht mehr. 

Im EU-Parlament, das in dieser Frage die europäischen Grundrechte verteidigt, ist man mit diesem Vorschlag nicht zufrieden: Der Deal mit Polen und Ungarn darf jetzt nicht dazu führen, dass der Mechanismus verzögert wird oder gar nicht eingesetzt wird“, warnt etwa der grüne Europaabgeordnete Daniel Freund.

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