Donnerstag, 25. April 2024
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Zu Weihnachten nur zur Blutsverwandtschaft: LSVD kritisiert Corona-Regeln

Müssen alle, die mit ihrer Familie gebrochen haben, nun alleine feiern?

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Kritik an den Besucher-Regeln zu Weihnachten in Deutschland übt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD): Er fordert, die Corona-Lockerungen nicht nur auf den biologischen Familienkreis zu beschränken – damit niemand alleine feiern muss, wenn er mit der Familie gebrochen hat.

In den meisten Bundesländern dürfen sich zu Weihnachten nur „Verwandte in gerader Linie“ treffen

Derzeit dürfen sich derzeit in Deutschland maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung in den meisten Regionen gelockert. Dann dürfen maximal vier weitere Personen aus dem „engsten Familienkreis“ dazukommen – das sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und -partner, nichteheliche Gemeinschaften, Geschwister, deren Kinder plus Haushaltsangehörige und „Verwandte in gerader Linie“.

Für den LSVD geht diese Regelung an der Lebensrealität vieler Lesben, Schwuler, Bi-, Trans- oder Intersexueller vorbei: Er kritisiert die „Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle“. Man könne „die Bevorzugung leiblicher Verwandter in den Ausnahmeregelungen für die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten nicht hinnehmen“, so LSVD-Vorstandsmitglied Alfonso Pantisano.

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Nur in Berlin ist die Blutsverwandtschaft bei den Treffen egal

Der Verband erkenne die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen prinzipiell an – doch die Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle untergrabe die Akzeptanz der Maßnahmen, verstärke die Isolation einzelner Gruppen und gefährde den „in diesen Zeiten notwendigen Zusammenhang“, so Pantisano weiter. Für den LSVD sei es „vollkommen unverständlich, warum ein größeres Treffen mit leiblichen Verwandten ein geringeres Infektionsrisiko bergen soll als ein gemeinsames Weihnachten mit der gleichen Anzahl an Freund*innen“.

Der LSVD fordert, dass sich ganz Deutschland bei den Lockerungen zu Weihnachten am Berliner Modell orientiert: Dort dürfen sich zwischen 26. und 26. Dezember maximal fünf Personen plus Kinder aus beliebig vielen Haushalten treffen Ähnliche Nachbesserungen fordert der Verband von den anderen Landesregierungen. In der Antwort des Sozialministeriums von Baden-Württemberg hieß es, dass zu Weihnachten auch eine weitere Person außerhalb des engsten Familienkreises dazukommen dürfe.

„Rückfall in die 1950er Jahre kein Schutz vor Corona“

Bereits am Wochenende hatten die LGBTI-Organisationen der Grünen und der Linken die Regelungen zur Lockerung der Corona-Maßnahmen zu Weihnachten kritisiert. „Es darf kein Unterschied zwischen sozialer, rechtlicher oder biologischer Herkunft gemacht werden“, erklärte etwa QueerGrün. „Für Millionen von Menschen in der Bundesrepublik sind Wahlverwandtschaften und die Beziehung zu Freund*innen ihr engster Kreis, nicht Familienangehörige. Ein Rückfall in die muffigen 1950er Jahre stellt keinen Schutz vor Sars-CoV-2 dar“, meinte Die Linke.queer in einer Stellungnahme.

In Österreich sind die Regeln, wer sich über Weihnachten treffen darf, über die Feiertage übrigens deutlich toleranter: Am 24. und 25. Dezember dürfen sich bis zu zehn Personen treffen – egal, aus wie vielen Haushalten. Ab 26. Dezember ist diese Zahl allerdings wieder auf maximal sechs Personen aus insgesamt zwei Haushalten beschränkt.

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