Samstag, 20. April 2024
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Schwulem Kind im Schlaf die Kehle aufgeschlitzt: Elf Jahre Haft für Vater

Der Angeklagte beteuert noch immer seine Unschuld

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In der Schweiz wurde ein 54-Jähriger zu elf Jahren Haft verurteilt, weil er im Mai 2019 seinen Sohn nach dessen Coming-Out mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll. Der Angeklagte beteuerte auch vor Gericht seine Unschuld.

Mit einem 27 Zentimeter langem Küchenmesser überraschte er sein Kind im Schlaf

Dogan Z. soll seinem schlafenden Sohn ein 27 Zentimeter langes Küchenmasser unters Gesicht gehalten und dem Kind den Hals aufgeschnitten haben. „Du bist schwul, du bist schwul?!“, soll der gläubige Moslem aus dem Irak während der Attacke gerufen haben. Mit aller Kraft konnte sich das Kind wehren und über den Balkon flüchten. Nachbarn verständigen schließlich die Rettung, die das Opfer mit dem Hubschrauber schwer verletzt ins Berner Inselspital fliegt.

„Jeden Tag, wenn ich mein Gesicht wasche und in den Spiegel schaue, sehe ich meine Narbe. Ich fühle mich hässlich“, so das mittlerweile 18-jährige Opfer, das mittlerweile offen trans als Frau lebt und Cataleya heißt, vor Gericht. Sie leidet noch immer an dem Angriff: Hat Narben an der Luftröhre, die Probleme beim Atmen und Schlafen verursachen. 

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Die 18-Jährige leidet bis heute an dem traumatischen Ereignis

Wenige Monate nach der Tat verlor das Opfer ihre Lehrstelle bei einer Bahngesellschaft, weil sie noch an den Nachwirkungen der traumatischen Tat litt – bis heute sei die Arbeit am Bahnschalter ein großer Traum für die heute 18-Jährige. „Ich habe meine Arbeit verloren und muss mit sehr wenig Geld klarkommen“, sagte Cataleya der Schweizer Gratiszeitung 20 Minuten

Der Vater beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Sein Kind habe sich die Verletzungen selbst zugefügt um sich umzubringen, beteuert er. Das Gericht glaubt ihm nicht. Dogan Z. wurde vom Regionalgericht in Burgdorf nun zu elf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde er für zwölf Jahre des Landes verwiesen und muss dem Opfer eine Entschädigung in der Höhe von 20.000 Franken zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung erwägt eine Berufung.

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