Freitag, 19. April 2024
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Fenstersturz einer trans Frau endet in Zürich vor Gericht

Warum haben ihre Freunde dem Opfer nicht geholfen?

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Im Sommer 2019 ist eine trans Frau in Zürich aus einem Fenster gestürzt. Kurz vor Weihnachten hatte der tragische Unfall ein gerichtliches Nachspiel – weil die anderen Personen, die in der Wohnung waren, der 39-jährigen Brasilianerin nicht geholfen haben, sondern geflüchtet sind.

Eine ausgelassene Feier mit Alkohol und Drogen endete mit einer Katastrophe

Es geschah im Juni 2019 im Zürcher Langstraßenquartier: Das spätere Opfer feierte mit drei Freunden, einer trans Frau, einer cis Frau und einem Mann, ausgelassen im zweiten Stock einer Wohnung. Kurz vor Mitternacht stürzt die 39-Jährige aus dem Fenster – 9,5 Meter in die Tiefe. Blutend und mit Beinbrüchen bleibt sie in der Garageneinfahrt liegen.

Ihre Freunde sind im Schock: Gerade noch hat man gemeinsam getrunken und gekokst – und nun hatte die ausgelassene Party dieses jähes Ende gefunden. Doch das Trio hilft ihrer Freundin nicht. Sie rufen auch nicht die Rettung. Stattdessen flüchten sie in die Innenstadt von Zürich.

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Für die Staatsanwältin ein klarer Fall: Sie fordert wegen Unterlassung der Nothilfe einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und 500 Franken Geldstrafe. Der Anwalt der trans Frau verlangt darüber hinaus noch eine Genugtuung von 5.000 Franken. Von drei ihrer Freunde in höchster Not allein gelassen zu werden, führte zu psychischem Stress, der sie ein Leben lang verfolgen werde, so ihr Anwalt.

Die Anklagebank blieb leer, einer der Anwälte kritisierte die Staatsanwältin

Die Angeklagten können sich beim Prozess nicht verteidigen – die Anklagebank blieb leer. Zwei der drei leben nicht in der Schweiz, die dritte Angeklagte, 47-jährige eine brasilianisch-italienische Doppelstaatsbürgerin, kann aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen. Dass die Beschuldigten nach dem Vorfall 76 Tage in Untersuchungshaft bleiben mussten, bezeichnete ihr Anwalt als „Schikane“. Die Staatsanwältin habe sich in der Schuldfrage viel zu früh festgelegt.

Denn gleich nach dem Fenstersturz ging die Staatsanwältin von einer versuchten Tötung aus – deshalb die lange Untersuchungshaft. Darunter hätten gerade die beiden Frauen enorm gelitten. Gerade die 47-jährige trans Frau sei „die Attraktion im Gefängnis“ gewesen, wie ihre Verteidigerin trocken anmerkte.

Rund um den Fall gibt es zahlreiche Auffälligkeiten

Doch die Aussagen des Opfers, dass sie von den anderen aus dem Fenster gestoßen wurde, erwiesen sich schließlich als haltlos. Deshalb gibt es gegen das Opfer ein Gegenverfahren wegen falscher Anschuldigung, das derzeit pausiert.

Dass die Staatsanwältin das Trio trotzdem wegen unterlassener Nothilfe vor Gericht bringt, soll die überlange Haft rechtfertigen und eine Entschädigung der Verdächtigen durch den Staat verhindern, vermutet der Anwalt. Er fordert deshalb 16.000 Franken Entschädigung für die cis Frau, und 19.000 Franken für die trans Frau.

Wegen der unterlassenen Nothilfe seien die Frauen freizusprechen, so das Anwalt: Einerseits, weil Passanten sofort Hilfe gerufen hätten, und andererseits, weil sie durch Drogen und Alkohol nicht in der Lage gewesen seien, Hilfe zu leisten. Das Urteil soll im Jänner fallen, wenn auch der dritte Verteidiger, der den 34-jährigen Brasilianer vertritt, sein Plädoyer nachgeholt hat.

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