Freitag, 29. März 2024
HomePolitikEuropaTschechisches Höchstgericht erkennt Adoption durch schwules Paar nicht an

Tschechisches Höchstgericht erkennt Adoption durch schwules Paar nicht an

Nun könnte der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Ein brisantes Urteil hat der tschechische Verfassungsgerichtshof gefällt: Es sei verfassungskonform, die grenzüberschreitende Adoption durch ein schwules Paar nicht anzuerkennen, so die Richter in Brünn. Allerdings könnte diese Entscheidung gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Das Paar hatte die Kinder in den USA adoptiert, nun wollten sie auch in Tschechien gemeinsam Verantwortung tragen

Geklagt hatte ein schwules Paar: Einer der Männer ist Tscheche, der andere kommt aus Trinidad und Tobago. Sie haben zwei Kinder, die US-Staatsbürger sind und von dem Paar legal über ein Gericht im US-Bundesstaat New Jersey adoptiert wurden.

Doch der Antrag, die Elternschaft des Paares auch in Tschechien, der Heimat eines der beiden Männer, anzuerkennen, wurde vom zuständigen Amtsgericht Nyburk abgelehnt, da die Voraussetzung für die Adoption nach den Bestimmungen des internationalen Privatrechts nicht zulässig wäre. In Tschechien ist eine gemeinsame Adoption von Kindern nur durch verheiratete oder verpartnerte Paare möglich, das gilt auch für die Anerkennung von Adoptionen aus anderen Ländern.

- Werbung -

Der Verfassungsgerichtshof bestätigte das Urteil der ersten Instanz

Das Paar berief gegen das Urteil. Das Regionalgericht in Prag beantragte beim tschechischen Verfassungsgericht, die entsprechende Bestimmung aufzuheben. Zwar sei die erstinstanzliche Entscheidung korrekt, die entsprechende Bestimmung aber verfassungswidrig, weil das Gericht die „tatsächliche und rechtliche Realität“ nicht anerkenne, das Familienleben nicht schütze und nicht im Interesse des Kindswohl handle.

Der Antrag auf Aufhebung betraf dabei nicht das Adoptionsverbot im tschechischen Familienrecht, sondern nur die Bestimmung im Gesetz über das internationale Privatrecht, wonach tschechisches Recht auch bei der Anerkennung von ausländischen Adoptionen zu gelten habe.

Die Entscheidung könnte gegen EU-Recht verstoßen

Doch das Höchstgericht ließ die Prager Richter trotzdem abblitzen. Die Tschechische Republik sei ein souveräner Staat, so der Verfassungsgerichtshof. Damit sei auch die entsprechende Bestimmung im Gesetz über das internationale Privatrecht verfassungskonform.

Doch das letzte Wort in dieser Sache könnte noch nicht gesprochen sein: Denn in Mitgliedsländern der Europäischen Union liegt EU-Recht über nationalem Recht – und das hat in ähnlichen Fällen schon zugunsten der Kläger entschieden. Im Jahr 2018 wurden die rumänischen Behörden beispielsweise verpflichtet, dem Mann eines Rumänen die gleichen Aufenthaltsrechte wie anderen Ehepartnern zu geben – obwohl es in Rumänien keine gleichgeschlechtliche Ehe gibt.

Damit könnte es sich für die Regenbogenfamilie durchaus auszahlen, vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen – und so dafür zu sorgen, dass die Rechtsprinzipien der Europäischen Union auch in der Tschechischen Republik gelten.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner