Samstag, 20. April 2024
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Nach homofeindlichem Tweet: Geldstrafe für Schweizer Jungpolitiker

Der 19-Jährige will den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren

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Ein Tweet, dem zufolge Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare „Pädophilie fördern“ könnten, könnte einem Schweizer Jungpolitiker einen unrühmlichen Platz in den Geschichtsbüchern sichern: Als erster Mensch, der in der Schweiz wegen dem Hass auf sexuelle Orientierungen verurteilt wird.

Die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare fördere Kindesmissbrauch, meint Zürcher

Es war am 22. September 2020, als der 19-jährige Benjamin Zürcher, damals Vorstandsmitglied der Jungen EVP Thurgau, Lesben und Schwule auf Twitter pauschal unterstellte, Kinder zu missbrauchen. „Wenn es erlaubt würde, dass das Kinderadoptionsrecht auch für Homosexuelle gelten würde, kann das Pädophilie fördern, wie es auch schon der Biologe Prof. Dr. U. Kutschera sagte“, schrieb der Jungpolitiker – und behauptete: „Mit irgendwelcher Homophobie hat das nichts zu tun.“

Allerdings: Der Hass auf homo- und bisexuelle Menschen sowie ihre Diskriminierung stehen in der Schweiz seit letztem Jahr unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft in Bischofszell hat Zürcher deshalb eine nicht rechtskräftige Geldstrafe über 1.500 Franken (rund 1.390 Euro) aufgebrummt, zusätzlich muss er noch die Verwaltungskosten in der Höhe von 723 Franken (rund 670 Euro) zahlen. Der Staatsanwaltschaft zufolge habe Zürcher in seinem Tweet „homosexuelle Menschen mithin als minderwertige Menschen“ dargestellt, wie der Tages-Anzeiger aus dem Strafbescheid zitiert.

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Geldstrafe und Meldung beim Inlands-Geheimdienst

Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft den Jungpolitiker dem Nachrichtendienst des Bundes gemeldet. Diese Meldung beim Schweizer Geheimdienst geht auf eine veraltete Praxis zurück, wonach die Kantone diverse Verstöße melden müssen. Darunter fällt auch die Anti-Rassismus-Strafnorm, unter die seit Juli auch die Diskriminierung von Lesben und Schwulen fällt.

Der Tageszeitung zufolge will Zürcher die Geldstrafe nicht akzeptieren – damit würde der Fall vor Gericht landen, und der 19-Jährige könnte der erste Mensch der Schweiz werden, der wegen des Verbots von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verurteilt wird. Bereits zuvor erledigte sich die Polit-Karriere des jungen Mannes: Die Junge EVP distanzierte sich von dieser „menschenverachtenden Haltung“ und warf Zürcher aus der Partei.

Auch Zürchers Vorbild landete vor Gericht

Und auch Ulrich Kutschera, auf den sich Zürcher in seinem Tweet beruft, landete für seine Aussagen schon vor Gericht: Im August 2020 wurde er in Kassel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er Lesben und Schwule beleidigt hatte.

In einem Interview, das er 2017 anlässlich der Öffnung der Ehe gegeben hatte, sagte der Biologe: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“ Auch Kutschera akzeptierte das Urteil nicht, sprach von einem „politischen Schauprozess“ und kündigte Berufung an.

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