Donnerstag, 18. April 2024
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Österreich will unnötige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern verbieten

Eine entsprechende Empfehlung der Vereinten Nationen soll umgesetzt werden

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Am 22. Jänner wurde die Situation der Menschenrechte in Österreich im Rahmen der Universal Periodic Reviews (UPR) der Vereinten Nationen (UN) geprüft. Diese Prüfungen finden routinemäßig alle vier bis fünf Jahre für jeden der 193 UN-Mitgliedsstaaten statt.

Österreich will die Empfehlungen zur Behandlung von intergeschlechtlichen Kindern umsetzen

Nun gibt es erste Reaktionen: Während die Ausweitung von Anti-Diskriminierungsregelungen für Schwule und Lesben von der Bundesregierung erneut abgelehnt wurde, könnte sich die Situation für intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche schon bald verbessern.

So hat Österreich vier Empfehlungen der Vereinten Nationen angenommen, denen zufolge Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen, die nicht medizinisch notwendig oder einvernehmlich sind, verboten werden sollen. Mit diesen Behandlungen wird versucht, die Geschlechtsmerkmale der Betroffenen an eine binäre Norm – männlich oder weiblich – anzugleichen.

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Für die untergeschlechtliche Community ist die Ankündigung ein wichtiger erster Schritt

Diese vermeintliche Angleichung sorgt aber bei vielen intersexuellen Menschen später für erhebliche Probleme: Oft findet sie so früh statt, dass die Anpassung dann nicht dem gefühlt richtigen Geschlecht der Betroffenen entspricht. Trotzdem werden solche Operationen, die als Genitalverstümmelung bei Intersexuellen (IGM) bezeichnet werden, in Österreich noch immer durchgeführt. Das soll sich nun ändern.

„Dass nicht-konsensuelle und nicht-notwendige medizinische Behandlungen nun verboten werden sollen, ist sehr erfreulich – allerdings werden wir sehr genau hinsehen müssen, was hier tatsächlich umgesetzt wird!“, so Tobias Huber vom Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).  Und auch Gabriele Rothuber von der Plattform Intersex zeigt sich erfreut: „Wir freuen uns, dass es in Österreich in Zukunft nicht mehr die Entscheidung der Medizin oder Eltern sein darf, medizinisch nicht notwendige Genitalveränderungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen durchzuführen.“

Die Empfehlung zum „Levelling Up“ wurde wieder abgeschmettert

Doch andere Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Wahrung der Menschenrechte von LGBTI-Personen wurden von Österreich abgelehnt. Allen voran das „Levelling Up“, eine Angleichung und Ausweitung des Antidiskriminierungsschutzes auf alle sexuelle Minderheiten. Diese wird von der ÖVP seit Jahren bekämpft.

Weiters abgelehnt wurde die Empfehlung, für Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität einen selbstbestimmten Zugang ohne Barrieren zu alternativen Geschlechtseinträgen zu schaffen. Derzeit gibt es in Österreich sechs mögliche Varianten: weiblich, männlich, inter, divers, offen sowie die Möglichkeit zur Streichung – allerdings stehen diese nur jenen Menschen offen, die mit Gutachten eine körperliche „Variante der Geschlechtsentwicklung“ belegen können.

VIMÖ, die Plattform Intersex Österreich und die HOSI Salzburg fordern deshalb die österreichische Bundesregierung auf, die Menschenrechte von LGBTI-Personen „umfassend zu respektieren und entsprechend zu handeln“.

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