Samstag, 20. April 2024
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Student mit Sektflasche erschlagen: Hautkrankheit als Auslöser?

Ab heute wird der Tod des 35-Jährigen vor dem Landgericht Mannheim verhandelt

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Anfang Juli 2020 wurde Gabriel V., ein 35-jähriger Linguistik-Student, in seiner Einzimmer-Wohnung in Mannheim mit einer Sektflasche erschlagen. Der mutmaßlich Tatverdächtige steht nun vor Gericht – und bringt dort mit seinen Aussagen den Verteidiger schon zum Prozessauftakt zur Verzweiflung.

Weil er nicht bei dem Studenten übernachten durfte, drehte der 33-Jährige durch

Den Ermittlungen der Polizei zufolge hatte der Student Husam A., einen obdachlosen 33 Jahre alten Iraker, bereits einige Zeit zuvor in einem Cruising-Gebiet kennengelernt. Er nahm den Mann mit nach Hause, wollte ihn aber nicht bei sich übernachten lassen.

Daraufhin soll der Angeklagte durchgedreht sein: „Der Angeklagte griff zu einer ungeöffneten Sektflasche, schlug mehrfach auf den Kopf des Opfers, wartete dann ohne jede Gefühlsregung ab und schlug erneut auf den Geschädigten ein, um sein Leid und seine Qualen zu verlängern“, schildert Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer den Vorfall vor Gericht. 

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Die Leiche wurde erst nach einigen Tagen gefunden

Die Polizei vermutet, dass der erste Schlag auf den Kopf im Affekt geschah und das Opfer nur schwer verletzt hat: Gabriel V. soll dabei eine stark blutende Verletzung erlitten haben. Mit den weiteren Schlägen wollte der 33-Jährige den Studenten dann für immer zum Schweigen bringen, so auch die Anklage.

Die Leiche des 35-Jährigen wurde erst mehrere Tage später gefunden, nachdem der besorgte Ehemann des Studenten den Hausmeister alarmiert hatte.

Deshalb muss sich der Angeklagte wegen Mord vor dem Landgericht Mannheim verantworten – denn die Absicht, eine andere Straftat mit der Tötung zu verdecken, ist eines der Merkmale für einen Mord. Nach den Schlägen soll der Mann die Wohnung des Opfers durchsucht und unter anderem ein Handy und einen Laptop gestohlen haben.

Ein Versuch, die Polizei in die Irre zu führen, ging schief

„Nachdem der Geschädigte mit offener Schädeldecke am Boden lag, zog der Angeklagte ihm die Shorts runter, um den Tatverdacht auf homosexuelle Männer zu richten“, so die Anklägerin weiter. 

Doch ein Schuhabdruck am Tatort führte die Polizei bald auf die Spur von Husam A., der wenige Tage nach dem Verbrechen in einer hessischen Kleinstadt festgenommen werden konnte. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

„Die Krätze ist schuld an meiner Tat!“

Vor Gericht wollte sich der Iraker auf Anraten seines Anwalts nicht zur Tat äußern. Doch bei der Befragung zu seiner Person wurde Husam A. kommunikativ: Er berichtete über seinen starken Alkohol- und Drogenkonsum, und dass er dadurch alle seine Freunde verloren hatte. 

Außerdem würde er an einer ansteckenden Hautkrankheit leiden. „Die Krätze ist schuld an meiner Tat!“, zitiert die Bild-Zeitung aus dem Gerichtssaal. Bei der Krätze, auch als Skabies bekannt, ist die Haut von Milben befallen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Die Symptome sind unter anderem rote, stark juckende Bläschen und Flächen auf der Haut. Sie wird unter anderem beim Sex übertragen.

Für den Anwalt, der auf Totschlag im Affekt plädieren wollte, dürfte diese Aussage wohl seine Verteidigungsstrategie zunichte gemacht haben: Er packte seinen Mandanten am Arm und sagte dem Richter: „Schluss jetzt! Wir sagen kein Wort mehr.“ Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt.

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