Freitag, 19. April 2024
HomePolitikEuropaPolen: Freispruch im Prozess um Regenbogen-Madonna

Polen: Freispruch im Prozess um Regenbogen-Madonna

Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Freiheitsbeschränkung

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In der polnischen Stadt Płock wurden am Dienstag drei Frauen vom Vorwurf der Verletzung religiöser Gefühle freigesprochen. Sie hatten im April 2019 Plakate und Aufkleber von der in Polen verehrten „Schwarzen Madonna von Tschenstochau“ aufgehängt, auf denen der Heiligenschein der Jungfrau Maria und des Jesuskindes in Regenbogenfarben erstrahlte. Die Staatsanwaltschaft forderte für Elżbieta Podleśna und zwei weitere Aktivistinnen eine Freiheitsbeschränkung von sechs Monaten und eine Verpflichtung zu Sozialdienst.

Die Aktion war zwar provokativ, aber eine Reaktion auf eine verletzende Ausstellung

Das Gericht widersprach der Forderung: Die Aktion sei zwar provokativ gewesen, aber auch eine Reaktion auf eine verletzende und homophobe Oster-Ausstellung in der Kirche von Płock: Diese setzte LGBT und Gender mit „Sünden“ wie Verrat oder Gier gleich. Die Richter gingen nicht davon aus, dass die Angeklagten religiöse Gefühle verletzen wollten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Schwarze Madonna, die im Kloster von Częstochowa ausgestellt ist, ist eine der wichtigsten Symbole des polnischen Katholizismus. Das Bild zieht jedes Jahr Millionen von Pilger:innen aus dem ganzen Land an. Dem entsprechend sorgte die Veränderung des Heiligenbildes für heftige Diskussionen und spaltete das Land in Unterstützer:innen und Gegner:innen der Aktion.

- Werbung -

Verhaftung nach Madonnen-Aktion nicht gerechtfertigt: Entschädigung für Aktivistin

„Niemand sollte von der Gesellschaft ausgeschlossen werden“, sagte Podleśna damals der BBC: „Die sexuelle Orientierung ist keine Sünde oder ein Verbrechen, und die Heilige Mutter Gottes würde solche Menschen vor der Kirche und den Priestern schützen, die glauben, es sei in Ordnung, andere zu verdammen.“

Für Diskussionen sorgte auch das Vorgehen der Polizei im Vorfeld des Prozesses: Kurz nach dem Anbringen der Plakate und Aufkleber wurde Podleśna von der Polizei festgenommen und verhört, ihr Haus wurde durchsucht und ihre elektronischen Geräte beschlagnahmt. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass die Inhaftierung ungerechtfertigt, aber legal gewesen sei. Das Gericht sprach ihr letztendlich eine Entschädigung in der Höhe von 8.000 Złoty, etwa 1.800 Euro, zu. Podleśna kündigte an, das Geld der Organisation Trans-Fuzja zu spenden, die sich für trans Menschen in Polen einsetzt.

Bis zu zwei Jahre Haft für die Verletzung religiöser Gefühle

Die Verletzung religiöser Gefühle kann in Polen hart bestraft werden: Paragraf 196 des polnischen Strafgesetzes sieht eine Geldstrafe, eine Freiheitsbeschränkung oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor, wenn jemand öffentlich einen Gegenstand religiöser Verehrung oder einen Ort der öffentlichen Religionsausübung beleidigt.

Aktivist:innen haben in dem Prozess einen weiteren Versuch des polnischen Staates gesehen, die Meinungsfreiheit anzugreifen und Demonstrant:innen einzuschüchtern. Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder die Helsinki Foundation für Human Rights haben schon länger dazu aufgerufen, das Verfahren gegen Podleśna und ihre Mitstreiterinnen einzustellen.

Elżbieta Podleśna ist in Polen eine der bekanntesten Kämpferinnen für die Rechte von Frauen und sexuellen Minderheiten. Sie war unter anderem Teil des Frauenstreiks und setzt sich seit Jahren für LGBTI-Personen in Polen ein. Als Person polarisiert sie deshalb: Befürworter:innen sehen in ihr eine Kämpferin für Minderheitenrechte, für Gegner:innen ist sie eine Bedrohung des traditionellen und konservativen Polens.

Die Regierung macht mit dem Hass auf sexuelle Minderheiten Stimmung – und Stimmen

Zu letzterer Gruppe gehört auch die national-konservative Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS), die mit Attacken auf sexuelle Minderheiten von ihrem eigenen Versagen in vielen Bereichen ablenken möchte. So schrieb der damalige polnische Innenminister Joachim Brudziński zu der Causa auf Twitter, dass „all dieser Unsinn über Freiheit und ‚Toleranz‘ niemandem das Recht gibt, die Gefühle der Gläubigen zu beleidigen“.

Letztes Jahr wurden außerdem drei Demonstranten wegen der Schändung von Denkmälern und der Verletzung religiöser Gefühle angeklagt – sie hatten während einer Demonstration gegen Präsident Andrzej Dudas Anti-LGBT-Politik Regenbogenfahnen an Statuen gehängt.

Mehr als 100 Regionen, Bezirke und Städte haben sich außerdem zu „LGBT-freien Zonen“ erklärt oder eine „Charta der Familienrechte“ unterzeichnet. Diese Erklärungen sollten dafür sorgen, dass keine „Exzesse wir Gay-Pride-Paraden“ stattfinden, wie etwa Lokalpolitiker im Kreis Bielski erklärten. Das sorgte europaweit für harsche Kritik. Die EU-Kommission verweigerte deshalb sechs polnischen Städten die Förderung ihrer Städtepartnerschaften.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner