Samstag, 20. April 2024
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Ehe-Öffnung als „mögliches Horror-Kinderschänder-Szenario“: Freispruch für Kutschera

Landgerichte kassierte Verurteilung aus der ersten Instanz

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Weil er Lesben und Schwulen unter anderem eine Neigung zum Kindesmissbrauch unterstellt hat, ist der umstrittene Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera im August 2020 vom Amtsgericht Kassel wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Dagegen berief der Biologieprofessor. Nun wurde Kutschera, der auch im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung sitzt, vor dem Landgericht Kassel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kutschera unterstellte Lesben und Schwulen eine Neigung zu Kindesmissbrauch

Die Staatsanwaltschaft hatte Kutschera vorgeworfen, sich im Juli 2017 in einem Interview mit dem konservativen Online-Medium kath.net lesben- und schwulenfeindlich geäußert zu haben: Der heute 66-Jährige unterstellte Homosexuellen mit Verweis auf angebliche „biowissenschaftliche Fakten“ eine Neigung zu Kindesmissbrauch und bezeichnete gleichgeschlechtliche Paare als „sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktionspotenzial“.

Die Adoption für Lesben und Schwule zu öffnen sei „staatlich geförderte Pädophilie mit schwerstem Kindesmissbrauch“, so Kutschera in dem Interview weiter, die Ehe-Öffnung nannte er ein „mögliches Horror-Kinderschänder-Szenario“. Für die Anklage hat Kutschera mit diesen Aussagen zumindest billigend in Kauf genommen, dass diese Aussagen Lesben und Schwule herabwürdigen und verletzen. Sie klagte den Biologieprofessor deshalb wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung an.

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Für das Landgericht waren die Aussagen eine legitime Meinungsäußerung

Während das Amtsgericht in erster Instanz der Argumentation der Staatsanwaltschaft zumindest zum Teil folgte und ihn wegen Beleidigung verurteilte, tat dies das Landgericht nicht. Es kam zu dem Schluss, dass Kutscheras Aussagen nicht volksverhetzend seien, sondern eine vom Grundgesetz geschützte Meinung – und diese dürfe auch scharf und verletzend. Nicht alle Aussagen, die für viele Menschen schwer erträglich seien, seien auch gleich strafbar, so das Gericht. Es hob das Urteil des Amtsgerichts Kassel auf.

Details zur Begründung des Urteils gibt es noch keine. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts einzulegen. Ob sie das tun wird, ist noch nicht bekannt.

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