Donnerstag, 18. April 2024
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Dresden: Mordanklage nach schwulenfeindlichem Terrorangriff

Bundesanwaltschaft bestätigt Anklage gegen 20-Jährigen

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Am 4. Oktober 2020 wurde ein schwules Paar in der Altstadt von Dresden angegriffen – einer der beiden Männer, ein 55-jähriger Mann aus Krefeld überlebte den Angriff nicht. Sein 53 Jahre alter Lebensgefährte überlebte schwer verletzt. Nun hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen einen mutmaßlichen Islamisten Anklage wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das hat die Behörde nun offiziell bestätigt.

Angeklagt ist ein 20-Jähriger, den die Polizei als Gefährder im Visier hatte

Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen 20 Jahre alten Syrer. Im Laufe der Ermittlungen wurde bekannt, dass der Tatverdächtige dem sächsischen Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt als islamistischer Gefährder bekannt war und überwacht wurde – auch am Tag des Angriffs, aber nicht rund um die Uhr. Der 20-Jährige war nur wenige Tage vor der Tat aus der Jugendhaft entlassen.

Die sächsischen Behörden hatten ursprünglich verschwiegen, dass Schwulenhass das Motiv für den Angriff sein könnte. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt antwortete etwa bei einer Pressekonferenz auf eine entsprechende Frage, dass man sich „zur sexuellen Orientierung von Tatopfern“ nicht äußere. Das führte zu scharfer Kritik aus der LGBTI-Community, unter anderem vom deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

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Schwulenhass wird als Tatmotiv ausdrücklich erwähnt

In der nun bekannt gewordenen Anklageschrift wird Schwulenhass als Tatmotiv ausdrücklich erwähnt: So habe der Verdächtige auf das schwule Paar unvermittelt eingestochen, weil er die beiden Männer wegen seiner radikal-islamistischen Gesinnung als Repräsentanten einer von ihm als „ungläubig“ abgelehnten Gesellschaftsordnung sah und deshalb bestrafen wollte. Der Angeklagte soll seinem Hass auf Homosexuelle bereits vor der Tat in Chats ausgedrückt haben. Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen hatten in Dresden Urlaub gemacht.

Die Bundesanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren zweieinhalb Wochen nach der Tat an sich gezogen, als sich Hinweise verdichteten, dass es sich bei der Tat um einen Terroranschlag handeln könnte. Erste Informationen über den Inhalt der Anklageschrift wurden bereits Anfang Februar öffentlich. Nun muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Es wäre der erste Mordprozess in Deutschland, bei dem der Hass eines Islamisten auf Homosexuelle vor Gericht auch offen als Motiv eines Mordanschlags benannt wird.

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