Dienstag, 16. April 2024
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Missbrauchsverdacht gegen Berliner Arzt: Hauptverhandlung im April

Das Urteil wird im Juni erwartet

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Der Prozess gegen einen bekannten Berliner Arzt, der mehrere männliche Patienten sexuell missbraucht haben soll, soll am 19. April am Amtsgericht Tiergarten starten. Das beichtet das Online-Portal queer.de. Die Ermittlungen dauerten mehrere Jahre, einigen der angezeigten Fälle droht Verjährung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bereits 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft hat bereits im Jahr 2016 Klage gegen den niedergelassenen Mediziner mit HIV-Schwerpunkt erhoben. Sie wirft dem Mediziner „sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“ in fünf Fällen vor. Der erste Fall reicht in den August 2011 zurück – da solche Fälle in Deutschland nach zehn Jahren verjähren, droht eine Verjährung.

Der Beginn des Prozesses wurde immer wieder verschoben. Seit den ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind mittlerweile sechs Jahre vergangen. Nun soll die Hauptverhandlung am 19. April starten. Insgesamt sind elf Verhandlungstage anberaumt, ein Urteil wird im Juni erwartet. Bei einer Verurteilung drohen dem Mediziner bis zu vier Jahren Haft. Er bestreitet alle Vorwürfe gegen ihn.

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Der Arzt soll sich an junge und verletzliche Männer herangemacht haben

Bei der Wahl seiner mutmaßlichen Opfer soll der Arzt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft immer nach einem ähnlichen Schema gearbeitet haben: Junge, verletzliche Männer, schwul oder bisexuell, die sich in besonders verletzlichen Situationen befunden haben. Sie sprachen oft wenig oder kein Deutsch und hatten oft keine Krankenversicherung.

Vier ehemalige Patienten, deren Fälle vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt werden, haben sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen. „Für meine Mandanten bedeutet die seit der Anzeigenerstattung bereits verstrichene Zeit und insbesondere die mehrfach erfolgte Verlegung des Beginns der Hauptverhandlung eine fortlaufende psychische Belastung“, erklärte die Berliner Rechtsanwältin Barbara Petersen, eine der Anwältinnen der Nebenkläger, queer.de.

Gegen Berichterstattung wehrte sich der Mediziner teilweise erfolgreich

Der Fall hat auch medienrechtlich Relevanz erhalten: Nachdem die Magazine BuzzFeed und Vice im September 2019 ausführlich über die Vorwürfe gegen den Berliner Arzt berichtet hatten, erwirkte dieser einstweilige Verfügungen, die Medien mussten ihre Artikel offline nehmen.

Im Dezember 2020 bekamen die beklagten Online-Magazine zumindest teilweise Recht: So darf über den Fall berichtet werden, allerdings sind Passagen, in denen die mutmaßlichen Opfer zu Wort kommen, nicht mehr zulässig – weil sie durch ihre Authentizität zu einer Vorverurteilung des Arztes führen könnten. Auch der Name des Mediziners und der genaue Ort seiner Praxis dürfen nicht genannt werden.

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