Donnerstag, 25. April 2024
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Hetze gegen Homosexuelle: Martin Rutter vor Gericht

Die Richterin glaubte den Beteuerungen des Ex-Abgeordneten nicht

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Weil er auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt hatte, wurde der frühere Kärntner Landtagsabgeordnete Martin Rutter gestern am Landesgericht Klagenfurt verurteilt. Rutter selbst bestritt jede Schuld und betonte, seine Aussagen hätten sich ausschließlich gegen Pädophile gerichtet. Er wurde wegen Verhetzung nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt.

Rutter moderierte die Anti-Corona-Demo, bei der eine Regenbogenflagge zerrissen wurde

Rutter moderierte Anfang September des vergangenen Jahres eine Demonstration von Corona-Gegnern in Wien, bei der Aktivistin Jennifer Klauninger publikumswirksam eine Regenbogenfahne zerrissen hatte. Danach entbrannte auf Rutters Facebook-Account eine teils extrem untergriffige Diskussion, worauf der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelte.

Diese ermittelte daraufhin – und klagte Rutter schließlich wegen Verhetzung an. Am Mittwoch musste er deshalb vor Gericht – und zog dort seine eigene Show ab. Vor dem Gerichtsgebäude trug er eine Bodycam, denn „in Zeiten wie diesen muss man sich schützen“, im Verhandlungssaal nahm er dann die Schutzmaske demonstrativ nicht ab, weil es sich um ein öffentliches Gebäude handle.

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Rutter erklärte, er wollte nicht Homosexuelle, sondern Pädophile treffen

Sein Verteidiger betonte bei der Verhandlung, dass sein Mandat unschuldig sei. Er erklärte, dass in der Regenbogenfahne, die auf der Bühne zerrissen worden war, das Pädophilie-Symbol „Herzen in Herzen“ abgebildet war. Dagegen sei sein Mandant aufgetreten, und vor diesem Hintergrund müssten seine Aussagen und Postings gesehen werden.

Das sah Richterin Sabine Roßmann anders. Sie erklärte anhand einer Aufstellung des FBI, dass das Pädophilie-Symbol völlig anders aussehe – worauf Rutter versuchte, die verschiedenen Herz-Symbole als Zeichen für Kinderschänder zu erklären. Schließlich hatte die Richterin genug: Sie hielt ihm ihren herzförmigen Schlüsselanhänger entgegen und fragte: „Bin ich jetzt auch pädophil?“, was Rutter kleinlaut verneinte.

„Unter meinen Freunden sind auch Homosexuelle“

Vor Gericht betonte Rutter, er habe seitdem auch mehrmals darauf hingewiesen, dass sich die Aktion nicht gegen Homosexuelle gerichtet habe. Seine Haltung zum Thema sei „normal“, antwortete er der Richterin auf eine entsprechende Frage. „Unter meinen Freunden sind auch Homosexuelle“, sagte er: „Das ist eine sexuelle Orientierung wie viele andere auch.“

Es tue ihm „wirklich sehr leid, wenn sich homosexuelle Menschen aufgrund meines Vorgehens angegriffen oder beleidigt fühlen“, so Rutter vor Gericht – doch diese Erkenntnis kam zu spät. Staatsanwältin Kuschinsky lehnte eine Diversion aus „general- und spezialpräventiven Gründen“ ab.

Vier Monate auf Bewährung und 800 Euro Geldstrafe für den Ex-Politiker, er beruft

Richterin Roßmann verurteilte Rutter schließlich zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 200 Tagsätzen zu je vier Euro. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, Rutter kündigte an, er gehe in Berufung. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

In ihrer Urteilsbegründung meinte die Richterin, sie hätte dem Angeklagten seine Argumentation glauben können, wenn es sich nur um die Veranstaltung selbst gehandelt hätte. Allerdings habe er danach weiterhin an seinen Aussagen festgehalten – und das mache ihn unglaubwürdig. Rutter hätte lange genug Zeit gehabt, seine Aussagen zu korrigieren. Das habe er aber nicht gemacht.

Nach der Verhandlung kam es noch zu einem skurrilen Ende: Wie die Kleine Zeitung berichtet, wurde Rutter beim Verlassen des Gerichtsgebäudes von rund 20 Fans mit Applaus – und Sicherheitsabstand – empfangen. Er dankte ihmen und schloss das Treffen mit den Worten „Wir sehen uns in Wien!“

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